Das Lehrerwohnhaus in Dauchingen, hier der Blick von der Birkenstraße aus, soll veräußert werden. Die Gemeinde hat nun die Ausschreibung des Bieterverfahrens eröffnet. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeindeverwaltung nimmt Kauf-Angebote entgegen / Mehrere Interessenten vorhanden

Von Stefan Preuß

Dauchingen. Der Verkauf des Lehrerwohnhauses, einer zentralen Immobilie im Birkenweg, wird von der Gemeindeverwaltung konkret umgesetzt: Das so genannte Offene Bieterverfahren ist nun ausgeschrieben. In der Sitzung des Gemeinderates im Mai war mit knapper Mehrheit entschieden worden, das Gebäude zu veräußern, da der Sanierungsaufwand zu groß sei. Mehrere Ratsmitglieder hatten dagegen gestimmt, da sie eine soziale Verpflichtung der Gemeinde sehen, auch preiswerten Wohnraum vorzuhalten. Vorgebracht wurde zudem, dass die Gemeinde das für die weitere Entwicklung zentrale Grundstück nicht aus der Hand geben solle.

Doch da Mehrheit nun einmal Mehrheit ist, auch wenn nur eine Stimme Unterschied herrscht, wurden in nichtöffentlicher Sitzung im Mai gleich Nägel mit Köpfen gemacht: Der Gutachterausschuss der Gemeinde sollte den Mindestpreis festlegen, um die Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Ergebnis der Erhebungen: Als Mindestpreis sind in der Ausschreibung nun 370 000 Euro festgelegt. Dafür gibt es das Haus, Baujahr 1967, mit 512 Quadratmetern Wohnfläche sowie das Grundstück mit 1798 Quadratmetern.

Rechnet man dies um, ergeben sich 205 Euro pro Quadratmeter, was oberhalb dessen liegt, was in den jüngsten Baugebieten Langenacker und Wittum II verlangt worden ist beziehungsweise verlangt wird.

"Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig, weshalb das Gebäude nur mit einem geringen Restbuchwert angesetzt ist", heißt es dazu in der Ausschreibung. Interessenten können gegen eine Gebühr von 20 Euro die zwölfseitige Ausschreibung mit den Daten und Terminen erhalten.

Und Interessenten gebe es einige, sagte BürgermeisterTorben Dorn. Gleich nach Bekanntwerden des Beschlusses hätten zwei Immobiliengesellschaften Interesse angemeldet, mittlerweile hätten zwei weitere Unternehmen angefragt. Der weitere Ablauf ist nun so, dass eine Besichtigung stattfinden wird, danach können die Interessenten verdeckt Gebote abgeben. Schließlich wird es zu einer Bieterstunde kommen. Dabei können Interessenten ihr Angebot nachbessern. Bei Erreichen des Mindestgebotes muss die Gemeinde die Immobilie abgeben; werden die 370 000 Euro nicht erreicht, obliegt es dem Gemeinderat, das Angebot dennoch anzunehmen oder zu verwerfen.

Ob die Summe, auch angesichts der bestehenden, zum Teil langjährigen Mietverträge, angemessen ist oder nicht, werden letztlich erst die Gebote zeigen. Die von einigen Gemeinderatsmitgliedern angeregten engen Vorgaben für die Bebauung sind nach Auskunft von Dorn nicht umsetzbar. Es gebe für das Gebiet keinen Bebauungsplan, so dass die Vorschrift der Landesbauordnung greife, dass sich ein Neubau in die Umgebungsbebauung einzufügen habe.