Kommunales: Verein zieht Antrag für Zuschuss zurück

Dauchingen (spr). Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – unter diesem Motto stand die Beratung des Gemeinderates zum Antrag der Neckartäle Waldhexen, das geplante Vereinsheim im Gebiet Hofäcker mit einem stattlichen Zuschuss zu fördern.

Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass im Haushalt 2017 keine Mittel für das Vereinsheim eingestellt werden. Der Antrag der Neckartäle Waldhexen auf Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 220 000 Euro zur Errichtung eines Blockbohlenhauses wurde noch in der Sitzung von Hexen-Vertreter Marc Laufer zurückgezogen. Man kam überein, jeweils intern im Rat und Verein nochmals die Vorstellungen klar zu definieren, um sich dann erneut auszutauschen.

Mehrere Ratsmitglieder machten während der Diskussion deutlich, dass es klares Ziel sei, dem Verein endlich zu einer festen Bleibe zu verhelfen. Der geplante Bauplatz am Rande der Freizeitanlage Hofäcker wäre ideal, weil die Vereinsmitglieder vor Ort soziale Kontrolle ausüben könnten. Mit der Pflege der Anlage in Patenschaft könnte ein höherer Zuschuss als bislang üblich – analog zum Fußballclub, der seine Anlage ebenfalls zu großen Teilen selber pflegt – begründet werden. Unstrittig war aber, dass dies nicht mit einem Zuschuss in Höhe von etwa 220 000 Euro geschehen könne.

Insbesondere Horst Frank und Mathias Schleicher ließen anklingen, dass sie sich prinzipiell vorstellen könnten, dass die Gemeinde ein Gebäude für einen Verein errichtet und dann verpachtet. Diese neue Vorgehensweise müsse aber erst grundsätzlich diskutiert und abgewogen werden. Der Antrag entsprach einer Förderquote von 72 Prozent der Gesamtkosten, unter Abzug der Ehrenamtsleistungen aus dem Patenschaftsvertrag und einem theoretisch möglichen Investitionskostenzuschuss, rechnete die Verwaltung vor und hatte deshalb als Beschlussvorlage auch die Ablehnung des Antrags empfohlen. Völlig unstrittig war, dass eine solche Gewährung ein Präzedenzfall für alle weiteren Vereine darstellen würde. Die bisher gewährten Investitionszuschüsse von zehn beziehungsweise 33 Prozent würden die bisherigen Antragsteller stark benachteiligen. Dauerhaft würde ein solches Vorgehen zu der Gefahr einer finanziellen Überforderung der Gemeinde führen, hieß es.