Überlandhilfe im Kreis einheitlich regeln

Dauchingen (spr). Einstimmig votierten die Dauchinger Ratsmitglieder während der jüngsten Sitzung dafür, eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Regelung der Überlandhilfe der Feuerwehr zu unterzeichnen.

Diese wird aber erst und nur Gültigkeit erlangen, wenn alle Gemeinden in Kreis zustimmen. Wenn bei Gefahrenlagen die eigene personelle Ausstattung oder die eigenen Fahrzeuge zur Bekämpfung der Gefahr nicht ausreichen, haben sich die Gemeinden auf Anforderung gegenseitig Hilfe zu leisten: die sogenannte Überlandhilfe.

Die Sicherheit in der eigenen Gemeinde darf durch Leistungen der Überlandhilfe jedoch nicht wesentlich gefährdet sein. Die Kosten der Überlandhilfe hat die Gemeinde zu tragen, in der Hilfe geleistet wurde. Im Gegensatz zu vielen anderen Landkreisen haben die Gemeinden des Schwarzwald-Baar-Kreises bisher keine interkommunale Vereinbarung getroffen. Der Kostenersatz wird nach den jeweiligen Satzungen der Kommunen abgerechnet. Dies führt zu vielen unterschiedlichen Regelungen mit teilweise deutlich voneinander abweichenden Abrechnungssätzen.

Im September diesen Jahres haben die Oberbürgermeister und Bürgermeister vereinbart, zur Vereinfachung einheitliche Kostenerstattungsätze bei der Überlandhilfe im Rahmen einer interkommunalen Vereinbarung abzuschließen; dies unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte. Alle Gremien müssen zustimmen, damit die interkommunale Vereinbarung in Kraft treten kann. Dauchingen ist nun nach Brigachtal, Hüfingen und Donaueschingen die vierte Gemeinde, die dieses Thema im Rat positiv beschlossen hat.