Calw - Die unechte Teilortswahl ist ein bundesweites Unikum. Es gibt sie nur in Baden-Württemberg und wurde im Gefolge der Verwaltungsreform Anfang der 1970er-Jahre eingeführt.

Sie sollte für Gerechtigkeit sorgen. Dann kommen oft komplizierte Gebilde heraus. In den ersten Jahren mag die unechte Teilortswahl auch ihren Zweck erfüllt haben. Sie sollte, um es auf einen einfachen Nenner zu bringen, vor allem kleinen Stadtteilen nach der Eingemeindung, die mit der Reform verbunden war, die Vertretung im Gemeinderat garantieren.

Das ist mittlerweile vier Jahrzehnte her. Der Prozess des Zusammenwachsens ist in den allermeisten Kommunen abgeschlossen. Auch wegen der Erfüllung von Eingemeindungsverträgen besteht keine Notwendigkeit mehr für eine solche Regelung.

Argumente für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl, das wurde am Dienstag in der Aula beim Informationsabend mit Norbert Brugger vom Städtetag Baden-Württemberg deutlich, lassen sich kaum noch finden. Kein Wunder, dass immer mehr Kommunen im Land diese Regelung abschaffen.