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Stuttgarter Oberlandesgericht muss sich demnächst zum dritten Mal mit leidiger Angelegenheit befassen.

Calw - Ein Ende des Streits um den Calwer Wasserpreis ist immer noch nicht in Sicht. In wenigen Wochen muss sich der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) erneut mit diesem Thema befassen.

"Der Termin ist am 20. Oktober. Und wir stehen schon in den Starlöchern. Aber wir gehen davon aus, dass das OLG auch dieses Mal unsere Position stärkt", so ENCW-Geschäftsführer Horst Graef auf Anfrage unserer Zeitung. "Immerhin hat uns das Gericht schon zwei Mal rechtgegeben."

Es ist in der Tat das dritte Mal, dass sich der Zivilsenat dieses leidigen Themas annehmen muss. Hintergrund ist die Missbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg wegen vermeintlich überhöhter Wasserpreise, die die ENCW in den Jahren 2008 und 2009 erhoben haben soll.

Die Kartellwächter hatten dem hiesigen Wasserversorger aufgegeben, unter Beibehaltung des aktuellen Grundpreises für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 allen Tarifkunden einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82 Euro statt zuvor 2,79 Euro je Kubikmeter Wasser zu berechnen und ihnen im Falle einer bereits erfolgten Endabrechnung die Differenz zu erstatten.

Auf die Beschwerde der ENCW dagegen hat das OLG Stuttgart diese Verfügung wegen grundlegender Bedenken gegen die von der Landeskartellbehörde gewählte Kontrollmethode aufgehoben. Das war im Mai 2012. Und seither wandert die Angelegenheit zwischen Bundesgerichtshof (BGH) und OLG hin und her. Zuletzt hat der BGH auf die Rechtsbeschwerde der Landeskartellbehörde einen Beschluss des OLG aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung sowie Entscheidung an das Stuttgarter Gericht zurückverwiesen.

"Wir bleiben dabei, wir haben den Wasserpreis richtig kalkuliert", so Horst Graef. Das und nichts anderes werde er bei der demnächst anstehenden Verhandlung sagen. Mit dem Wasserpreis von 2,79 Euro pro Kubikmeter befinde man sich mittlerweile in guter Gesellschaft. Bad Liebenzell liege bei 2,70 Euro und Nagold bei 2,60 Euro. Nur würden kommunal organisierte Versorgungsunternehmen im Gegensatz zu privatrechtlichen wie die ENCW von der Kartellbehörde nicht zum Vergleich herangezogen.

Das OLG muss nun erneut prüfen, ob die Landeskartellbehörde die angeblich zu hohen Wasserpreise richtig kalkuliert hat und sich mit dem rechtlichen Ausgangspunkt der Kostenkontrolle befassen. Der BGH hat im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Kartellbehörde bei einer Preismissbrauchskontrolle anhand der Preisbildungsfaktoren auf die einschlägigen und gegebenenfalls weiterzuentwickelnden ökonomischen Theorien zurückgreifen kann, was auch die Grundsätze der Strom- und der Gasnetzentgeltverordnung umfasse.

Was Horst Graef hat zu der Überzeugung gelangen lassen. "dass es mittlerweile um etwas Grundsätzliches geht, was mit der ENCW nichts mehr zu tun hat."