Vorerst bleibt es bei der Zahl von 19 Spielhallen auf dem Gebiet der Stadt Calw. Foto: Hölle

Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetz beim Staatsgerichtshof sorgen für einen Aufschub.

Calw - Erstens kommt es anders, zweitens als als man denkt. Seit gut zwei Monaten sollten nach dem Willen der Verwaltung fünf Spielhallen in der Stadt geschlossen sein. Sie haben aber immer noch geöffnet.

Wie der städtische Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß gestern im Gespräch mit unserer Zeitung erläuterte, kam kurz bevor die Regelung des neuen Landesglücksspielgesetzes greifen sollte, per E-Mail Post vom Regierungspräsidium. Die Landesregierung habe den Vollzug vorerst ausgesetzt, lautete der Inhalt. Sehr zur Verwunderung von Rehfuß.

"Da wird etwas beschlossen, von dessen Rechtmäßigkeit der Gesetzgeber fünf Monate später selbst nicht mehr überzeugt ist", sagte er. Das habe mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Landesglücksspielgesetz liegen beim Staatsgerichtshof Baden-Württemberg vor. Deren rechtliche Würdigung solle wohl erst abgewartet werden. Nach der Überzeugung des Ordnungsamtsleiters gibt es in Calw zwar viel zu viele Spielhallen, nämlich 19 an der Zahl. Er hat aber auch dafür Verständnis, dass Spielhallenbetreiber gegen das Gesetz vorgegangen sind. Rehfuß: "Da haben manche investiert, und dann soll ihnen plötzlich alles weggenommen werden."

Jetzt bleibt also abzuwarten, wie der Staatsgerichtshof entscheidet. Das Landesglücksspielgesetz vom November 2012 sieht weitreichende Beschränkungen vor. Nämlich eine 500-Meter-Tabu-Zone zu Schulen, Jugendhäusern, Treffs, Familienzentren, Kindergärten oder Kindertagesstätten; Eingangskontrollen; zu gewährleistender Tageslichteinfall; das Aufhängen von Uhren gegen den Verlust des Zeitgefühls beim Daddeln und das Verbot von Werbung sowie Geldauszahlungsgeräten mit dem vermeintlich glücklich machenden Klack-klack aus dem Münzschacht.

"Wir wenden die gesetzlichen Bestimmungen an", hatte Oberbürgermeister Ralf Eggert unserer Zeitung gegenüber betont. Damit wird es vorerst nichts. Das Gesetz, mit dem das Land im Kampf gegen die Spielsucht das Wachstum der Spielhallen regulieren will, hätte zunächst einmal Auswirkungen auf alle Betreiber gehabt, deren Casino-Antrag nach dem Stichtag im November 2011 genehmigt worden ist.

Der erweiterte Bestandsschutz für diejenigen, die schon länger ein Casino betreiben, endet im Juni 2017. Wenn es dann noch Bestand hat, soll das Landesglücksspielgesetz auch auf diese angewendet werden. Eggert geht davon aus, dass dann in der Gesamtstadt gerade noch eine Handvoll Vergnügungsstätten übrig bleiben werden. In jedem Stadtteil, in dem es welche gibt, nur noch eine.