Spielhallen wird es in Calw noch einige Jahre geben. Foto: Hölle

 LGlüG ist ganz schön kompliziert. Änderungen vorgestellt. "Entwicklung ist insgesamt unerfreulich".

Calw - "Die Entwicklung ist insgesamt unerfreulich. In Calw vielleicht sogar noch mehr als in größeren Städten", meinte Irmhild Mannsfeld, nachdem der Gemeinderat über Änderungen im Glücksspielrecht informiert worden war.

Aber nicht nur der Stadträtin der Neuen Liste Calw (NLC) wollte gar nicht gefallen, was Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß da vorgetragen hatte. Ihr Fraktionskollege Hans Necker störte sich daran, dass die Positivausweisung von Bereichen, in denen – und sonst nirgends – Spielhallen erlaubt sind, offensichtlich keine Erfolge gezeitigt hat. Der Gemeinderat hatte das vor einigen Jahren getan, um der Spielhallenflut Herr zu werden.

Zumindest fraglich

"Das Landesglücksspielgesetz (LGlüG) ist ganz schön kompliziert. Und die vorgesehenen Änderungen sind nicht immer optimal"", so Ordnungsamtsleiter Rehfuß. Ziel sei es, die Spielsucht einzudämmen. Ob das aber zu erreichen ist, sei zumindest fraglich. In den vergangenen Jahren sei das Gesetz verändert, angepasst und verschärft worden. Mittlerweile sei das eine sehr komplexe und dadurch komplizierte Thematik, die zeilweise auch sehr unübersichtlich geworden sei.

500 Meter Luftlinie

16 Spielhallen gibt es derzeit in Calw. Manche Betreiber verfügen über eine Mehrfachkonzession an ein und dem selben Standort. Der geänderte Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass Mindestabstände zwischen den einzelnen Hallen und Einrichtungen für Jugendliche von 500 Meter Luftlinie eingehalten werden müssen. Mehrfachkonzessionen sind verboten. Ab dem 30. Juni müssen alle Spielhallen über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügen, die nur erteilt werden kann, wenn alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Vor allem die Bestimmungen zum Mindestabstand und dem Verbot der Mehrfachkonzession sind hier von Bedeutung.

Das bedeutet jetzt aber nicht, dass dann alle Hallen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, gleich geschlossen werden können. Es gibt nämlich, wie Rehfuß erläuterte, auch Härtefall-Regelungen. Einer der 16 Spielhallen soll in Calw eine Erlaubnis auf 15 Jahre erteilt werden. Alle anderen dürfte es nach dem Stichtag rein theoretisch nicht mehr geben. Sechs weitere, so Rehfuß, werden aber mindestens bis 2021 weiterhin geöffnet haben – eben, weil sie als Härtefall gesehen werden müssen. Dass sich daran etwas ändert, wenn einfach die Steuern erhöht werden, wie dies Stadtrat Martin Blaich vorschlug, ist zweifelhaft.