Die Kneipennacht im Dezember 2014 hatte jetzt ein Nachspiel im Calwer Amtsgericht. Foto: Hölle

Zwei Männer wegen Körperverletzung verurteilt. Einer davon bekommt Haftstrafe.

Calw - Beinahe zwei Jahre ist das Geschehen her, das am Donnerstag vor dem Schöffengericht in Calw verhandelt wurde. Wegen Körperverletzung wurden zwei 22-Jährige verurteilt.

Während ein Maurerauszubildender eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro erhielt, hat sich die Haftstrafe für seinen Kumpel auf acht Monate ohne Bewährung erhöht. Hier war eine Vorstrafe eingeflossen, wegen der er bereits im Gefängnis sitzt.

Laut Anklage war dieser junge Mann der Hauptaggressor bei dem Vorfall während der Kneipennacht im Dezember 2014, bei dem die Geschädigten zahlreiche Prellungen im Bereich von Kopf, Gesicht, Schulter und Rücken davontrugen.

Kopf gegen Wand

Bei der Verlesung der Anklage hatte die Staatsanwältin das Geschehen zusammengefasst. Wie sie ausführte, habe der inhaftierte Beschuldigte einen der Kontrahenten unter anderem mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen und getreten. "Als ein Freund ihm helfen wollte, ging der Kumpel dazwischen und hielt ihn mit Schlägen davon ab", so die Anklägerin.

Beide Angeklagten räumten zwar ein, dass es eine Auseinandersetzung gegeben hat, in der geschilderten Art und Weise habe sie aber nicht stattgefunden. "Wir haben einen Schlag ausgetauscht, nachdem er meine Schwester angemacht hat", so der aus der Haft Vorgeführte. Der Mitangeklagte verwies auf eine "Massenschlägerei" im Nachgang, bei der sich gegenüber einer Kneipe in der Bahnhofstraße andere einmischten.

Der Geschädigte stritt ab, das er die Schwester angemacht hat, und schilderte, dass er wegen der davon getragenen Verletzungen noch immer Probleme mit dem Kopf habe.

Obwohl dieser vom zweiten Angeklagten verprügelt worden ist, sei er beschwerdefrei, sagte der Freund des Hautopfers aus. Das Geschehen führte er auf zu viel Alkoholgenuss zurück. Obwohl sie zum Zeitpunkt der Tat noch als Heranwachsende galten, entschied sich das Gericht für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht.