Muss wieder weg: die markierte Sperrfläche gegenüber Karl-Heinz Lehmanns Garagenausfahrt. Foto: Hölle

Stadt einigt sich mit Nachbarn von Karl-Heinz Lehmann über unrechtmäßig ausgewiesene Sperrzone.

Calw - Darf ein amtierender Oberbürgermeister einem seiner Amtsvorgänger eine Extrawurst braten? Im Prinzip ja. Aber es muss sich dann auch wirklich um ein Fleischerzeugnis handeln.

Aber um eine solche Extrawurst ist es dem Calwer OB Ralf Eggert nach eigenem Bekunden auch gar nicht gegangen, als er höchstselbst vor einiger Zeit die Ausweisung einer Sperrzone in der Hengstetter Steige, genauer auf Höhe des Hauses seines Vor-Vor-Vor-Vorgängers, anordnete. Nein, so Eggert am Mittwoch, er hätte da keinesfalls Karl-Heinz Lehmann – wie dieser nämlich heißt – einen persönlichen Gefallen tun wollen. Er hätte da ausschließlich die Verkehrssicherheit im Auge gehabt. Das Sichtfeld bei der Garagenausfahrt an dieser Stelle sei nämlich erheblich eingeschränkt.

Klage zurückgezogen

Das Wichtigste in diesem Zusammenhang vorab: Die angebrachte Markierung muss die Stadt wieder beseitigen. Darauf hat sich jetzt die Verwaltung mit Lehmanns direktem Nachbarn Matthias Mangold vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe verständigt. Letzterer, der dieses Gericht angerufen hat, hat deswegen seine Klage zurückgezogen.

Die Angelegenheit hat eine lange Vorgeschichte. Schon Mangolds Schwiegervater, der vor ihm neben dem ehemaligen Calwer OB wohnte, soll mit diesem einmal in Streit geraten sein. Und Lehmann hat den Platz auf der gegenüber liegenden Straßenseite vor seiner Ausfahrt über viele Jahre hinweg mit einem großen Blumenkübel freigehalten. "Weil sonst die Ausfahrt aus meinem Grundstück nur schwer möglich gewesen wäre", erläuterte er auf Anfrage.

Als er diesen Kübel auf sein eigenes Grundstück versetzte, versuchte er, den neuralgischen Bereich mit zwei Mülleimern und später auch noch mit einem weiß-roten Absperrband, das er zwischen diese spannte, vor dort möglicherweise parkenden Autos freizuhalten, glaubt Mangold. Er wollte damals, im Jahr 2013, vom städtischen Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß wissen, ob denn sein prominenter Nachbar Sonderrechte genieße. Er sei aber, so erzählte er, sofort an den amtierenden OB verwiesen worden.

Als er dem gefolgt sei, habe er auf seine schriftliche Anfrage als Erstes ein Antwort von Lehmann erhalten.

Dann, so mutmaßt Mangold, müsse es wohl eine Verfügung gegeben haben, über die es zur markierte Sperrfläche gekommen ist. Und tatsächlich hat ihm einige Zeit später OB Eggert geantwortet, dass er dafür verantwortlich sei, weil er eine Gefahrenstelle beseitigen wollte.

Rechtlich unwirksam

Der Jurist Mangold gab sich nicht damit zufrieden und reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein. Bekanntlich mahlen die Mühlen der Justiz nun einmal langsam – aber stetig. Und so sind sich der Klageerheber und Matthias Rehfuß von der Stadt jetzt vor dem Gericht begegnet. Mit dem erwähnten Ausgang. Die Ausweisung dieser Sperrfläche sei rechtlich unwirksam, hieß es in der Verhandlung.

Ihm sei es nie darum gegangen, dass ihm als ehemaligem Oberbürgermeister Sonderrechte eingeräumt werden, beteuerte Lehmann, als er von diesem Ausgang erfuhr. "Ich lasse mich da nicht mit reinziehen", meinte Eggert. Für ihn stehe nur fest, dass in der von ihm befriedeten Zone weder Mangold sein Auto noch Lehmann seine Mülleimer aufstellen darf. Freunde werden diese beiden sicher nicht mehr werden.

Aber wie heißt es so schön: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.