Die harten Drogen, wie das Kokain, waren von "guter Qualität". Foto: Archiv

Prozess: Tübinger Landgericht verurteilt 45-jährigen Calwer wegen Drogenverkäufen an verdeckte Ermittlerin.

Calw/Tübingen - Dreieinhalb Jahre ins Gefängnis muss ein 45-jähriger Calwer, weil er in Calw Drogen an eine verdeckte Ermittlerin des Landes Kriminalamtes Baden-Württemberg verkauft hat. Das entschied gestern ein Richter des Landgerichts Tübingen.

Wie bereits am ersten Verhandlungstag vergangenen Mittwoch kam der Angeklagte gestern in Handschellen in den Gerichtssaal. Nachdem er Platz genommen hatte, blickte er ins Leere. Es schien, als ob er sich gerade seine nächsten Jahre in Halft vorstellen würde. Dass er nach seinen Taten ins Gefängnis muss, wusste er bereits vor dem Urteil.

Schon seit 2014 von Polizei gesucht

Der Calwer algerischer Herkunft wurde seit 2014 von der Polizei gesucht. Ein anonymer Hinweis brachte die Beamten schließlich auf seine Spur. Sodann setze die Polizei im Juli 2015 eine verdeckte Ermittlerin ein, die bei dem Mann neun Mal verschiedene Mengen an Amphetaminen, Kokain, Ecstasy-Tabletten, Marihuana und Haschisch kaufte.

Der Einsatz der verdeckten Ermittlerin "war der einzige Weg zu ermitteln", rechtfertige der Staatsanwalt den Einsatz der Polizistin des Bundeskriminalamtes in seinem Plädoyer gestern. Das Problem beim Einsatz verdeckter Ermittler ist nämlich oftmals, dass die Verteidiger versuchen, den Ermitteln nachzusagen, sie hätten ihren Mandaten aufgefordert, eine bestimmte Drogenmenge zu beschaffen. In diesem Fall waren sich allerdings Staatsanwalt und Verteidiger einig, dass die Höhe der Menge alleine vom Angeklagten bestimmt wurde. Hierfür sprach auch, dass die Polizei bei der Hausdurchsuchung nach seiner Festnahme im Hesse-Garten im Dezember weitere Drogen fand.

Dadurch, dass der Mann bei der Polizei und vor Gericht seine Lieferanten nannte, konnte die Polizei einen weiteren Drogendealer dingfest machen und gegen einen anderen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies legte ihm der Staatsanwalt positiv aus. Negativ sei hingegen, dass er seine Abnehmer nicht nannte. In seiner Aussage am vergangenen Mittwoch hatte der Angeklagte angegeben, diese nicht zu kennen.

Dass die "harten Drogen", wie das Kokain, von "guter Qualität" gewesen seien und dass der Calwer auch an Jugendliche verkauft hat, lastete ihm der Staatsanwalt zusätzlich an. Seine Ladendiebstähle aus dem Jahr 2011 seien eher zu vernachlässigen, so der Anklagevertreter, der am Ende seines Plädoyers eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten forderte.

Erwartungsgemäß sprach sich der Verteidiger für eine kürzere Gefängnisstrafe aus: zwei Jahr und drei Monate. Er hob die Geständigkeit des Angeklagten und seine Aussage über die "Hintermänner" heraus. Dies habe gezeigt, dass sich sein Mandant von der "Drogenszene lösen" wolle. "Wer einmal Angaben macht, kommt nie wieder in die Szene rein", sagte der Verteidiger. "Ich bereue, was ich getan habe. Ich habe vor, keine Straftaten mehr zu begehen und bitte das Gericht um Haftmilderung", übersetzte ein Dolmetscher die algerischen Worte des Angeklagten.

Zukunft wird sicher nicht erleichtert

Seiner Bitte kam der Richter, wenn auch nur geringfügig, nach. Schlussendlich verhängte er dem Mann eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten, was der Richter für eine "sehr milde" hielt. Auch, dass die Drogen kein "Endkonsument", sondern eine Polizistin gekauft hat, wirkte sich strafmildernd aus. "Das Urteil erleichtert es sicherlich nicht, eine Zukunft in Deutschland aufzubauen. Das liegt aber nicht an diesem Urteil, sondern an den Taten des Angeklagten", so der Richter.