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Stadt Burladingen will Verträge vereinheitlichen

Die Stadt Burladingen will die Pachtverträge für landwirtschaftliche Nutzflächen ab dem Jahr 2018 in allen Teilorten einheitlich gestalten. Gegen die wichtigste Änderung formiert sich Widerstand. Die Landwirte wollen die Pacht nicht im Voraus zahlen.

Burladingen. Die Pachtverträge mit den Landwirten dauern jeweils über zehn Jahre, viele laufen in diesem Jahr aus, sollen noch bis 2018 verlängert werden, um dann einem einheitlichen Mustervertrag Platz zu machen, der für gleiche Vertrags-Bedingungen in allen Teilorten sorgt. Denn bisher haben die Ortschaftsverwaltungen die Verträge jeweils eigenständig formuliert und abgeschlossen.

An dem Plan, dass die Landwirte, die städtische Flächen pachten, künftig bei Wildschaden leer ausgehen, scheint man im Burladinger Rathaus nicht mehr fest zu halten und hat das bei Abschluss der Jagdpachtverträge auch entsprechend berücksichtigt. "Das kann ja gar nicht angehen", beschwert sich ein Burladinger Landwirt, der auch in einem der Ortschaftsräte sitzt. "Da bekomme ich bei Wildschaden nichts, weil ich städtisches Land pachte und mein Nachbar, der von einem Privatmann gepachtet hat, wird bei Wildschaden entschädigt."

Weil man auch bei der Burladinger Stadtverwaltung und im Gemeinderat eingesehen hat, dass die städtischen Grundstücke dann schwieriger an den Mann zu bringen sind und sich alle nur noch um Flächen aus privater Hand rangeln würden, scheint diese Idee wohl endgültig vom Tisch.

Pacht soll schon bezahlt sein, ehe etwas erwirtschaftet wurde

Was den Bauern aber nach wie vor Bauchschmerzen bereitet, ist der Vorschlag, dass die Pacht künftig im Voraus kassiert werden soll. "Das sind viele tausend Euro, die ich da erst mal aufbringen muss, bevor ich auf dem Feld was erwirtschaftet habe", kritisiert ein Burladinger Bauer. Auch eine Landfrau, im großen Familienbetrieb mit der Buchhaltung und den Zahlen betraut, schüttelt im Gespräch mit unserer Zeitung den Kopf. "Für mich würde das bedeuten, dass ich zweimal im Jahr zahlen muss", sagt sie. Die Flächen, die sie von Privatpersonen anmietet, zahlt sie am Ende vom Jahr, die von der Stadt wären künftig im Voraus fällig.

Bei den Pachtverträgen, die von der Burladinger Kernstadt abgeschlossen wurden, dazu gehören auch große Flächen in und rund um Hermannsdorf, wird eine Vorauszahlung seit einigen Jahren verlangt. Die Teilorte wollen dem aber so nicht zustimmen. Einige der Ortsvorsteher haben sich nach Gesprächen mit ihren Landwirten und ihren Ortschaftsräten schon untereinander kurz geschlossen und sind sich einig, dass sie den Entwurf der Stadtverwaltung kippen wollen.

Das Argument der Verwaltung, dass viele Nachbargemeinden das ähnlich handhaben, scheint nicht so recht zu stimmen. "Ich wüsste keine Gemeinde, die Pacht im Voraus haben will", sagt Martin Zaiser, Geschäftsführer beim Kreisbauernverband Zollernalbkreis.

Bürgerliches Gesetzbuch sagt, die Pacht ist erst am Ende fällig

Im Gegenteil, das Landpachtrecht sei im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Da heißt es im Paragraph 587 gleich im ersten Satz: "Die Pacht ist am Ende der Pachtzeit zu entrichten."