Ratsgremium beschließt Rückbau auf eine maximale Höhe von drei Metern

Brigachtal (kal). Ein Raunen ging durch die Reihen des Gemeinderates, als Ortsbaumeister Alexander Tröndle ein Bild an die Leinwand warf, das einen bereits errichteten Carport im Gaisbergring zeigte, für den der Grundstückbesitzer eine nachträgliche Baugenehmigung beantragt.

Nicht nur, dass sich die Gemeinderatsmitglieder vor vollendete Tatsachen gestellt sahen, erregten deren Unmut, sondern, dass der Carport, der zur Unterstellung eines Pferdeanhängers dienen soll, mit einer Höhe von 3,60 Meter völlig überdimensioniert ist.

Hierzu erklärte Tröndle, dass laut den Bebauungsplanvorschriften bei einer Grenzbebauung eine Traufhöhe von 2,50 Meter nicht überschritten werden darf. Die Gemeinde könne im Einzelfall eine maximale Traufhöhe von drei Meter bewilligen. In dem aktuellen Fall müsste auch eine Baulast beim Besitzer des Nachbargrundstückes eingetragen werden. Einstimmig wurde vom Gremium beschlossen, dass der Bauherr die Höhe des Carport auf drei Meter reduzieren muss. Ebenso ist die Eintragung einer Baulast auf dem Nachbargrundstück erforderlich.