Ohne Genehmigung aufgestellt / Fläche zu groß

Brigachtal (kal). Sechs befürwortende und sechs ablehnenden Stimmen ergaben im Gemeinderat eine Stimmengleichheit, mit der das Baugesuch eines Discounters zur Errichtung eines zusätzlichen Werbeschildes an einem Werbepylon an der Einfahrt "An der Kälberweid" in Kirchdorf negativ beschieden wurde.

Damit ist der Bauantrag für ein Werbeschild abgelehnt, das jedoch schon vor einiger Zeit angebracht wurde, was offensichtlich ohne Genehmigung erfolgte. Aufgrund der Mitteilung, dass ein zusätzliches Werbeschild angebracht wurde, unternahm die Baurechtsbehörde eine Baukontrolle. Die Firma sei anschließend aufgefordert worden, das Schild bis zum 15. Januar zu entfernen. Daraufhin habe das Unternehmen umgehend einen Bauantrag für die Anbringung des Werbeschilds mit der Aufschrift "Back-Stube" gestellt, gab Ortsbaumeister Alexander Tröndle bei der Gemeinderatssitzung bekannt.

Er verwies auf einen Gemeinderatsbeschluss von 2010, in dem festgelegt wurde, dass die Werbefläche des Pylons nicht größer als vier Quadratmeter sein darf. Mit der zusätzlichen Anbringung eines Schilds würde sich die Werbefläche auf 5,7 Quadratmeter erweitern.

"Ich finde die Vorgehensweise des Unternehmens nicht korrekt" meinte Lothar Bertsche, der auch für die Einhaltung des seinerzeit ergangenen Beschluss plädierte. Josef Vogt erinnerte daran, dass damals ohnehin eine Entscheidung zugunsten des Discounters getroffen wurde, da der Werbepylon gar nicht in der Höhe des Marktes, sondern im Bereich eines metallverarbeitenden Unternehmens genehmigte wurde. Er sprach sich für die Ablehnung des Nachtragsbaugesuch aus.