Feuerwehr: Geschäftsordnung und Entschädigungssatzung

Bösingen (apf). Zu einer Tradition hat sich mittlerweile die "Feuerwehr" im Bösinger Gemeinderat entwickelt. Seit mehr als einem Jahr taucht sie regelmäßig in den Beratungen auf. So auch jüngst, als eigentlich die Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen werden sollte. Über die bereits Anfang Oktober beraten wurde.

Doch erneut läuft es nicht rund. Der nachträgliche Vorschlag der Alterswehr, sie jährlich mit 200 Euro zu bezuschussen, wie dies in Villingendorf üblich sei, in Verbindung mit der immer noch nicht in trockenen Tüchern gepackten Geschäftsordnung bringt eine Diskussion im Ratszimmer in Gang.

Eine Geschäftsordnung, die mitnichten auf aktuellem Stand gebracht ist, die also noch nicht das Zusammenwachsen beider Abteilungen zu einer Wehr dokumentiert. Wie gewünscht und angeregt.

Eine Diskussion, die demnächst nichtöffentlich vertieft werden soll. Dann im Gespräch mit der Feuerwehr – mit den mittlerweile vier Kommandanten respektive Stellvertreter und/oder dem Feuerwehr-Ausschuss.

Bürgermeister Johannes Blepp verweist auf den 14. Dezember, wenn der Feuerwehr-Ausschuss tagt. Und er regt an, gegenseitiges Verständnis für beide Positionen zu entwickeln. Gemeinderäte wiederum sehen es als sinnvoll an, sich im Vorfeld untereinander wegen einer einheitlichen Linie auszutauschen.

Dazu gehört für Räte aber auch ein kompletter Vergleich mit der Villingendorfer Satzung (mit Blick auf den Vorschlag der Alterwehr) und das zeitgleiche Betrachten von Entschädigungssatzung und Geschäftsordnung.

Der Vorschlag des Bürgermeisters, eine Entscheidung zu vertagen, wird akzeptiert.