Neue Beiträge, die bis 2030 gelten, werden im Bösinger Gemeinderat vorgestellt

Neue Beiträge, die bis 2030 gelten, werden im Bösinger Gemeinderat vorgestellt und beschlossen.

Bösingen (apf). Jedes bebaubare Grundstück (beziehungsweise der Eigentümer) muss einmal einen Abwasser- und einmal einen Wasserversorgungsbeitrag zahlen. Dieser gilt einheitlich in der gesamten Gemeinde. Weil in Bösingen die sogenannte Globalberechnung von 1997 vergangenes Jahr abgelaufen ist, mussten neue Zahlen her. Dieses Unterfangen gingen Gemeindeverwaltung und das beauftragte Büro Heyder und Partner (Tübingen) gemeinsam an. Werner Mauz präsentiert nun im Gemeinderat die Frucht dieser Arbeit, die bis 2030 gelten soll. Ergebnis: Für den Entwässerungsbereich werden ab dem 1. Dezember 4,28 Euro pro Quadratmeter verlangt (bisher waren es 3,59 Euro), für den Klärbereich 2,13 Euro (bisher 1,02 Euro) und für den Wasserversorgungsbereich 2,83 Euro (bisher 2,47 Euro). Dies bedeutet in einer Beispielrechnung, dass bei einem 1000-Quadratmeter-Grundstück, zweigeschossig bebaut, künftig 11 550 Euro anfallen (bisher waren es 8850 Euro). Um zu diesen Zahlen zu kommen, wurden die gesamte in Frage kommende Fläche (bebaute und per Prognose künftig bebaute) sowie die bisherigen und künftigen Kosten für Kanal, Kläranlage und Wasserleitung ermittelt.