Betriebe, die mit frischen Lbensmittel arbeiten, werden engmaschiger kontrolliert als andere. Foto: Anspach Foto: Schwarzwälder-Bote

Lebensmittelüberwachung: 5000 Lebensmittelbetriebe im Kreis Böblingen

Böblingen. Krankmachende Bakterien und Viren wie Salmonellen, Listerien oder Noroviren machen auch um den Landkreis Böblingen keinen Bogen. Dass Unternehmer jederzeit hinreichend für die Sicherheit ihrer Lebensmittel sorgen, dafür sorgt die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Böblingen.

Trotz Personalmangels wurden im vergangenen Jahr über 1800 Betriebsinspektionen durchgeführt, wie das Landratsamt mitteilt. Im Landkreis Böblingen gibt es rund 5000 Lebensmittelbetriebe.

Beim Großteil der Überprüfungen handelte es sich um planmäßige Routinekontrollen. Grundsätzlich erfolgt dabei die Überwachung risikoorientiert. Dazu werden die Betriebe systematisch in Risikogruppen eingeteilt. Die Lebensmittelüberwachung berücksichtigt, auf welcher Stufe des Vertriebes sich das Lebensmittelunternehmen befindet (Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler), ob es sich etwa um frische Lebensmittel oder abgepackte Ware handelt und in welchem Umfang die Ware vertrieben wird.

Eine Metzgerei mit eigener Schlachtung werde engmaschiger überwacht als ein Kiosk, der nur Schokoriegel und Getränke in Fertigpackungen abgibt; eine Großküche, die mehrere Schulkantinen versorgt häufiger kontrolliert als ein kleiner Imbissstand.

Neben den Betriebsüberprüfungen gehört auch die Entnahme von Proben von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen zur Aufgabe der Überwachung. 1286 Proben wurden im Jahr 2016 in den Betrieben im Landkreis Böblingen erhoben.

Die Beanstandungen betrafen in vielen Fällen Fehler in der Aufmachung und Kennzeichnung der Produkte, in einigen Fällen aber auch qualitative Mängel des Produktes an sich wie verdorbene Lebensmittel. Neben den amtlich erhobenen Proben nimmt die Lebensmittelüberwachung auch sogenannte Beschwerdeproben von Verbrauchern entgegen wie vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorbene Proben.

In 62 Fällen erfolgten Ordnungswidrigkeitsanzeigen, in 88 Fällen wurde zur Sicherstellung der Mängelbeseitigung der verwaltungsrechtliche Weg der Anordnung eingeschlagen. 13 Fälle wogen so schwer, dass hier der Verdacht einer Straftat bestand. Diese wurden zur weiteren Verfolgung an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Lebensmittelkontrolleure fungieren hierbei in ihrer Funktion als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.