Gerichtsverhandlung: Briefkasten ohne Betreten des Grundstücks erreichbar

Blumberg/Donaueschingen (blu/hon). Mit einem Freispruch endete am Donnerstag ein Prozess vor dem Donaueschinger Amtsgericht. Der Angeklagte liegt seit Jahren im Streit mit der in Blumberg ansässigen esb.

Im Jahr 2012 ließ er nach Angaben des Anwalts auf seinem Haus in Riedöschingen eine Fotovoltaik-Anlage montieren, allerdings ohne die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Verlangt wird, dass ein Fachmann Fotovoltaik-Anlagen in Betrieb nehmen muss, wenn sie ans öffentliche Netz angeschlossen werden sollen. Und sie müssen schriftlich angemeldet werden. Dem habe sich der Mann, der nur gebrochen deutsch spricht, verweigert, hatte Anwalt Jürgen Rapp im Januar erklärt. Im Gegenzug habe der Mann damit begonnen, seine Vorwürfe gegen die esb an die Hauswand zu pinseln.

An der Fassade seines Hauses in Riedöschingen stehen in holprigem Deutsch Angriffe auf eine Spaichinger Solarfirma und die esb. Die Hauswand informiert auch über den Grund der Beleidigungen: "Ich brauchen mein Solarstrom." Voriges Jahr war der Mann deshalb zu einer geringfügigen Geldstrafe verurteilt worden, danach hatte er die Beleidigungen noch intensiviert.

Dies war jetzt nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Donaueschinger Amtsgericht. Vielmehr ging es um den Vorwurf des Hausfriedensbruches. Die esb hatte längst ein Hausverbot verhängt, dagegen soll der Mann mehrfach verstoßen haben, weil er Post in den Briefkasten er esb einwarf. Der Briefkasten hänge außen am Zaun, sagte Richterin Franziska Schwalenberg auf Anfrage, dazu müsse der Mann das Grundstück gar nicht betreten. Zwei Mitarbeiter der esb hätten ihn auch nicht auf dem Grundstück gesehen. Bei der esb will man nun zivilrechtliche Schritte in Erwägung ziehen.