Funktionstüchtige Rauchmelder müssen nicht teuer sein und dürfen auch selbst installiert werden. Foto: Taschuner Foto: Schwarzwälder-Bote

Rauchmelderpflicht gilt mit dem Jahresbeginn auch für den privaten Bereich 

Von Achim Stiller

Blumberg. Mit Beginn des neuen Jahres läuft die Übergangsfrist zur Installation von Rauchmeldern für den privaten Wohnungsbereich ab. Dazu gibt es einige Fragen und wir haben die Antworten.

Brände gibt es immer wieder, trotz Vorsorge. Der Sachschaden ist eine Seite, größer aber ist die Gefahr für Menschen. Der Hauptgrund, warum die Feuerwehren Land auf, Land ab die verpflichtende Installation von Rauchmeldern gefordert hat, Blumbergs Gesamtkommandant Reinhold Engesser gehörte ebenfalls zu den intensiven Mahnern.

Kellerbrände, Fettbrände, Zimmerbrände, Kaminbrände, kaum eine Art, über die an dieser Stelle nicht schon berichtet worden ist. Laut der Internet-Plattform Rauchmelderpflicht.net sterben pro Jahr schätzungsweise 500 Menschen bei Feuern, über 70 Prozent von ihnen nachts im Schlaf. In 90 Prozent der Fälle sind es laut Rauchmelderpflicht.net nicht die Flammen, die töten, sondern giftige Rauchgase.

Tatsache ist, dass während des Schlafes der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv ist, wohl das Gehör. Rauchmelder geben akustische Signale und schützen damit Leben. In Baden-Württemberg besteht die Rauchmelderpflicht seit dem 11. Juli 2013 für Neubauten.

Für Bestandsbauten galt eine Übergangszeit bis zum 01.01.2015. Somit ist sie nunmehr Pflicht.

In den vergangenen Tagen kamen gleich mehrere Anrufe in der Redaktion an von Wohnungsmietern wie auch Eigentümern, die nach den Verpflichtungen bei den Rauchmeldern fragten. Dabei standen vier Fragen besonders im Mittelpunkt.

Wie viele Rauchmelder müssen den nun in einer Wohnung installiert werden und vor allem wo?

Die Installation von Rauchmeldern ist laut Landesbauordnung vorgeschrieben jeweils einer in Räumen, in denen regelmäßig Personen schlafen sowie in Fluren, über die im Ernstfall in Sicherheit führen

Wer ist für den Einbau der Rauchmelder zuständig, der Mieter oder der Vermieter und wer für den laufenden Betrieb?

Der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung ist für den Einbau verantwortlich.

Für Betrieb und Wartung wie den Batteriewechsel aber auch die regelmäßige Kontrolle des Rauchmelders auf seine Funktionstüchtigkeit, ist der Bewohner eines Hauses, beziehungsweise Mieter verantwortlich. Es sei denn, mit dem Eigentümer wurde vereinbart, dass er die Wartung übernimmt.

Gibt es Kontrollen?

Ober ein Eigentümer oder Hausbesitzer Rauchmelder einbaut oder nicht, wird bislang nicht kontrolliert. "Dazu haben wir keinen Auftrag", sagt unter anderem Alfons Kramer, einer der drei im Bezirk Blumberg tätigen Schornsteinfegern. Wer ihn oder seine Kollegen Baschnagel und Mittenhuber jedoch fragt, wo und wie solche Geräte am besten installiert werden, dürfen durchaus mit einer fachgerechten Antwort rechnen.

Was kann passieren, wenn trotz der Verpflichtung keine Rauchmelder installiert werden?

Mal abgesehen davon, dass die Haus- oder Wohnungsbewohner dann weniger gut geschützt sind, wäre dies ein Verstoß gegen die Landesbauordnung. Das hat zunächst keine Folgen, wird aber im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, wenn durch den Brand oder den Rauch Menschen zu Schaden gekommen sind.

Aber auch die Versicherungen reagieren. Sicherheitsvorschriften sind in der Regel Bestandteile von Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Darin sind die Versicherungsnehmer verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, also auch an die Rauchmelderpflicht. Wer das nicht tut, muss damit rechnen, dass seine Versicherung im Brandfall versucht, die Leistungen kürzt, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert.

Ob dabei allerdings das Argument, man haben nichts von der Rauchmelderpflicht gewusst, dürfte angesichts allseits verfügbarer Informationen über Funk, Fernsehen, Zeitungen und Internet nur schwerlich aufrecht zu erhalten sein.

Weitere Informationen: http://www.rauchmelderpflicht.eu/rauchmelder-pflicht-tipps-fur-eigentumer-mieter-handwerker/

u Die gängigsten Rauchmelder sind die optischen bzw. photoelektrischen Rauchmelder. Diese arbeiten nach dem Streulichtverfahren (Tyndall-Effekt): Klare Luft reflektiert praktisch kein Licht. Befinden sich aber Rauchpartikel in der Luft und somit in der optischen Kammer des Rauchmelders, so wird ein von einer Infrarotdiode ausgesandter Prüf-Lichtstrahl an den Rauchpartikeln gestreut. Ein Teil dieses Streulichtes fällt dann auf einen lichtempfindlichen Sensor, der nicht direkt vom Lichtstrahl beleuchtet wird, und der Rauchmelder spricht an. Ohne (Rauch-)Partikel in der Luft kann der Prüf-Lichtstrahl die Fotodiode nicht erreichen; die Beleuchtung des Sensors durch von den Gehäusewänden reflektiertes Licht der Leuchtdiode oder von außen eindringendes Fremdlicht wird durch das Labyrinth aus schwarzem, nicht reflektierendem Material verhindert.

u Rauchmelder gibt es in Baumärkten, zum Teil in Elektrofachgeschäften aber als Angebote auch immer wieder bei den großen Discountern.

u Die Preise liegen in der Regel zwischen vier und mehreren hundert Euro, je nach Ausführung.

u Stiftung Warentest testet sei vielen Jahren solche Rauchmelder im gängigen Preisbereich. Die Sieger liegen zwischen 24 und 83 Euro aber auch preiswertere sind durchaus funktionstüchtig und zugelassen.