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Landgericht Konstanz verwirft Berufung des Blumbergers

So gut wie keinen spürbaren Erfolg hat ein 38-jähirger Kneipenwirt aus Blumberg mit seiner Berufung gegen eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft erzielt.

Blumberg/Konstanz. Sie wurde weitgehend verworfen. Im Sommer 2012 war er in eine Schlägerei in einer Diskothek in Donaueschingen verwickelt, bei der er laut Gericht selbst ausgeteilt hat, aber auch erheblich einstecken musste.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz erließ damals Strafbefehle gegen alle Beteiligte. Einige wurden wieder eingestellt. Den Kneipenwirt aus Blumberg und einen gleichaltrigen ehemaligen Türsteher aus dem Raum Spaichingen verurteilte das Amtsgericht Donaueschingen erst zwei Jahre später zu Bewährungsstraften von sechs und zwölf Monaten.

Türsteher nimmt das Urteil der Erstinstanz an

Der Türsteher akzeptierte die Strafe, der Kneipenwirt ging in Berufung. Vor dem Landgericht Konstanz machte er jetzt geltend, dass er damals überhaupt nicht zugeschlagen habe, selbst aber durch Tritte gegen den Kopf so schwer verletzt wurde, dass er seinem Beruf heute kaum mehr nachgehen könne.

Mehrere Prellungen am Kopf erlitten

Deshalb wolle er jetzt einen Freispruch. Der verurteilte Türsteher, der sich damals außerdienstlich in der Diskothek aufgehalten hatte, räumte ein, es ein bisschen übertrieben zu haben.

Laut Gericht schlug aber auch der nachhaltig verletzte 38-Jährige kräftig zu, und zwar mit einer Flasche. So erlitt der Kontrahent mehrere Prellungen an Kopf und Körper und eine lange, tiefe Schnittwunde am Ohr. So jedenfalls sah es die Berufungskammer nach einer neuen, aufwendigen Beweisaufnahme und verwarf die Berufung.

Immerhin gewährte man dem psychisch und körperlich immer noch schwer angeschlagenen Täter wegen der sehr langen Verfahrensdauer einen Abschlag von einem Monat. Diese vier Wochen würden, sollte die Bewährung widerrufen werden, als bereits verbüßt gelten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.