Über ein flächendeckendes Tempo 30 in Bitz wird am 24. September abgestimmt. (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Bitzer entscheiden am 24. September über Höchstgeschwindigkeit. Auch 16-Jährige sind wahlberechtigt.

Bitz - Über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in ihrer Gemeinde entscheiden die Bitzer Bürger am Sonntag, 24. September, an dem gleichzeitig der Deutsche Bundestag gewählt wird. Die Regularien für die Abstimmung hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung festgelegt.

Die Abstimmungsfrage muss laut Bürgermeister Hubert Schiele so gefasst sein, dass man sie mit Ja oder Nein beantworten kann – demnach lautet sie: "Sind Sie für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerhalb der Ortslage von Bitz, mit Ausnahme des Gewerbegebiets ›Trieb/Mollensack‹ und der Durchgangsstraßen – Landesstraße 449 (Ebinger Straße, Am Hungerbühl und Tailfinger Straße), Kreisstraße 7101 (Truchtelfinger Straße) und Zeppelinstraße/Weiterführung Staiglestraße/Harthauser Straße bis Ortsende?"

Die Gemeinde will die Öffentlichkeit vorab mit einer Informationsbroschüre über den Sachverhalt aufklären und die unterschiedlichen Meinungen der Gemeindeorgane – Verwaltung und Gemeinderat – darstellen, wobei Bürgermeister Hubert Schiele betonte: "Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass ich für Tempo 30 bin. Aber wir werden die Broschüre so gestalten, dass sich auch jene wiederfinden, die dagegen sind."

Eines von zwei möglichen Ergebnissen des Bürgerentscheids wird dann gültig, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen darauf entfällt und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmacht – im Fall der Gemeinde Bitz wären das 224 Personen. Was den Gemeindewahlausschuss angeht, so hat sich der Gemeinderat noch nicht auf Mitglieder festgelegt. Im Amtsblatt will die Gemeinde Bürger, die sich dort gerne engagieren möchten, aufrufen, sich zu melden. Erst danach will sich das Gremium auf die Mitglieder einigen. Vier Beisitzer und deren Stellvertreter werden benötigt. Vorsitzender des Ausschusses ist kraft Gesetzes Bürgermeister Hubert Schiele.

Der vergaß nicht, noch auf eine wichtige Tatsache hinzuweisen: Anders als bei der Bundestagswahl sind beim Bürgerentscheid auch Personen wahlberechtigt, die zwischen 16 und 18 Jahren alt sind. Wie alle volljährigen Wahlberechtigten müssen sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bitz gemeldet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes besitzen.