Auch Sportvereine erhalten mehr. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Vereinsförderung: Bitzer erhöhen die meisten Zuschusssätze / Fünf Euro statt zehn Mark

Von Martin Kistner

Bitz. 14 Jahre liegt die letzte Novellierung der Bitzer Vereinsförderrichtlinien zurück – es war Zeit für ein Update. Dieses hat der Gemeinderat am Dienstagabend beschlossen – es gibt neue Fördersätze, und einige Bestimmungen wurden an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

Beispielsweise die zu den Zuschüssen für die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen – sie schließen nun auch die bisher unberücksichtigt gebliebenen Vereinsheime mit ein, die aufgrund gestiegener Energiepreise höhere Betriebskosten verursachen als ehedem. Mit Ausnahme der Schützen, die weiterhin mit 350 Euro pro Jahre unterstützt werden, bekommen alle Vereine mehr als bisher: die Sportfreunde 3000 statt bisher 1400 Euro, der Turnverein 400 statt 250 und der Tennisclub 1000 anstelle der bisherigen 300 Euro. Dank dem Vereinsheimpassus kommen jetzt auch Hundefreunde und Kleintierzüchter in den Genuss von Förderung; sie erhalten jeweils 150 Euro.

Der Turnverein erhält für die Instandhaltung der Bitzer Loipe einen Grundbetrag von 300 Euro und "entsprechend dem zeitlichen Aufwand" – ein neuer Passus – 35 Euro pro Tag für das Bahnen der klassischen, neun Euro für das der Skating-Loipe. Reparaturen bis 500 Euro sind mit dem Grundbetrag abgegolten.

Die Jugendarbeit der Sportvereine wird künftig mit 15 statt 12,50 Euro pro Kopf und Jahr unterstützt; dieselbe Förderung wird auch den kulturpflegenden Vereinen zuteil, die bisher leer ausgegangen waren. Der Musikverein erhält wie gehabt eine Pauschale von 1500 Euro im Jahr für Noten und das Entgelt des Dirigenten, alle weiteren Vereine, die weder Sport treiben noch Musik machen, werden nach Mitgliederzahl gesponsert. Sie alle bekommen künftig 50 Euro mehr als bisher – die Vereine mit mehr als 100 Mitgliedern 250 Euro pro Jahr, die mit weniger als 50 Mitgliedern 150 Euro und die dazwischen liegenden 200 Euro.

Auch andere Lokalitäten sind jetzt möglich

Laut der bisherigen Richtlinie stellte die Gemeinde den Vereinen einmal im Jahr den Saal des Feuerwehrhauses kostenlos für die Hauptversammlung zur Verfügung – das Angebot der Lokalitäten wächst jedoch; in Zukunft dürfen es auch Aula oder Mensa des neuen Bildungszentrums oder der Ratssaal sein. Den Jugendabteilungen, sofern vorhanden, werden zusätzliche Termine bewilligt, desgleichen den unabhängig agierenden Abteilungen oder Sparten. Das können verschiedene sportliche Disziplinen, aber auch die Volkstanzgruppe des Albvereins sein.

Die bisherigen "einmaligen Zuschüsse" heißen künftig "Investitionszuschüsse". Die Gemeinde fördert die Anschaffung von Geräten, Ausrüstung und Mobiliar, sofern die Kosten über 2500 Euro jährlich liegen, und bauliche Maßnahmen, die mehr als 5000 Euro kosten. Allerdings nur, wenn tatsächlich etwas Neues entsteht; Boden abschleifen oder Wände streichen zählt nicht. Außerdem müssen jedem Förderantrag mindestens Handwerkerangebote beigefügt werden.

Fast unverändert bleibt die Höhe der Zuschüsse für Vereinsjubiläen – statt zehn Mark stehen in der neuen Richtlinie fünf Euro. Insgesamt investiert die Gemeinde Bitz zwischen 45 000 und 50 000 Euro pro Jahr in ihre Vereinsförderung. Die neuen Richtlinien treten am 1. Januar in Kraft.