Im ehemaligen Gasthaus "Hasen" in der Zeppelinstraße 2 könnten nach einer Sanierung Asylbewerber untergebracht werden. Foto: Deregowski

Landkreis und Eigentümer verhandeln über Unterbringung im früheren Gasthaus. Räte wollen Bürger fragen.

Bitz - Mehr Asylbewerber als bisher könnten in Bitz untergebracht werden. Dafür gibt es erste Verhandlungen zwischen dem Landratsamt Zollernalbkreis und dem Eigentümer des Gebäudes in der Zeppelinstraße 2.

Thorsten Müller vom Rechts- und Ordnungsamt holte sich nun im Bitzer Gemeinderat ein Stimmungsbild. Dieses fiel vorsichtig und zurückhaltend aus. Kommen Flüchtlinge in Deutschland an, ist zu allererst die Landeserstaufnahmestelle (Lea) zuständig. Danach folgt der Landkreis, und bei einer dauerhaften Unterbringung sind die Gemeinden am Zug.

Momentan muss der Landkreis wegen der Lea in Meßstetten keine Flüchtlinge mehr aufnehmen. Sollten trotzdem mehr aufgenommen werden, bedeutete das ein "Polster" für den Landkreis, erklärte Müller, das abgebaut werde, wenn die Lea Ende 2016 auslaufe. Ziel des Landkreises sei es, in den nächsten Jahren die Anzahl der Asylbewerberplätze von derzeit 360 auf 1000 auszubauen.

Zudem gab Müller an, dass der Kreis bereits eine von mehreren dezentralen Gemeinschaftsunterkünften in Bitz betreibe. "Wir stehen ganz am Anfang der Verhandlungen", stellte Müller klar. Über einen Preis hatten die Vertreter des Landratsamts und der Eigentümer des ehemaligen Gasthauses Hasen sich noch nicht unterhalten. Falle dieser zu hoch aus, sagte Müller, sei das Angebot für das Landratsamt nicht mehr attraktiv.

Trotzdem wollte er Meinungen aus dem Gemeinderat einholen. Sollte das Vorhaben umgesetzt werden, könnten 25 bis 30 Asylbewerber im ehemaligen Gasthaus unterkommen. Das fiele in die Kategorie "vorläufige Unterbringung", die nach der Lea kommt und für die der Landkreis zuständig ist. Dabei handle es sich eher um Einzelpersonen als um Familien, vermutete Müller, was den Räumlichkeiten geschuldet ist. Der jetzige Zustand des Gebäudes lässt eine Unterbringung nicht zu, der Eigentümer muss erst sanieren.

"Wo bleibt der wirtschaftliche Langzeitnutzen", fragte Hans-Eugen Eberhardt vor dem Hintergrund, dass das Gebäude in seinen Augen nach dem Auszug der Asylbewerber etwa nicht als Wohnung verkauft oder vermietet werden könne. Frank Hohnwald machte seinen Standpunkt klar: Er sehe keinen zwingenden Grund, Asylbewerber in der Zeppelinstraße aufzunehmen. Grund dafür sei unter anderem auch die fehlende Außenanlage, wodurch es zu Einschränkungen in der unmittelbaren Umgebung kommen könnte.

Berthold Koch und Ingrid Matthes plädierten für eine Bürgerbefragung. In welcher Art diese genau vonstatten gehen soll, darüber sollen sich nun Landratsamt und Bitzer Verwaltung Gedanken machen.