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2017 könnten sich die Bedingungen fürs Winterlinger Windkraftprojekt verschlechtern

Von Martin Kistner

Winterlingen/Bitz. Die in Planung befindlichen Winterlinger Windräder sollten möglichst bis Ende des Jahres genehmigt sein – andernfalls muss die Bürgerenergiegenossenschaft eine Unbekannte in ihre Kalkulation aufnehmen.

Winterlingen. Die Unbekannte heißt "EEG": Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" wird derzeit novelliert, und zwar mit der Terminvorgabe 2017. Am 1. Januar soll das neue Gesetz in Kraft treten und dann auf alle Energiebauprojekte Anwendung finden, die nach diesem Tag genehmigt werden. Laut Klaus Grossmann vom Balinger Planungsbüro gleichen Namens ist momentan noch ziemlich unklar, was das konkret bedeuten könnte, weil das neue EEG ja noch nicht verabschiedet ist. Aber es gibt Entwürfe, und wenn diese in ihrer jetzigen Form Gesetz werden sollten, dann wären diejenigen in Deutschland, die in Windkraft investieren wollen, schlechter bedient als zuvor, und zwar um so mehr, je kleiner sie sind.

Weshalb? Zum einen plant die Bundesregierung, ihre Vergütungen für erneuerbare Energien zu reduzieren; damit würde die Rendite sinken. Grossmann verweist zwar darauf, dass im Gegenzug auch die Preise der Anlagenbauer fallen könnten, weil diese gegebenenfalls auf rückläufige Nachfrage reagieren müssten – einschlägige Beispiele gebe es in der Photovoltaikbranche. Aber er räumt auch ein, dass man lieber mit klaren Vorgaben, sprich: mit denen des alten Gesetzes arbeitet und frühzeitig Verträge abschließen möchte.

Noch schwerer fällt womöglich ein anderes Detail des Gesetzesentwurfs ins Gewicht: Windkraftbauprojekte sollen in Zukunft an Investoren "ausgeschrieben" werden, und das könnte bedeuten, dass nur noch die mit den dicken Muskeln und Budgets zum Zuge kommen: keine Bürgergenossenschaften, keine Stadtwerke, sondern im Zweifel die "großen Fünf", die vorzugsweise in riesige Off-Shore-Windparks und Überlandleitungen investieren. Klaus Grossmann geht davon aus, dass in dieser Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, und verweist darauf, dass es im Bundestag und in den Ländern auch Verfechter einer dezentralen Energieerzeugung in bescheideneren Dimensionen gibt, etwa bei den Grünen. Aber was die Zukunft bringt, weiß er natürlich auch nicht.

Baugesuch soll im Frühjahr gestellt werden

Daher setzen er und die Bürgerenergiegenossenschaft Winterlingen auf einen "zügigen" Fortgang des Verfahrens – jedoch, betont er, keinen überhasteten: "Die Sache muss Hand und Fuß haben." Mit Ausnahme der Windmessungsresultate aus dem Winterhalbjahr lägen mittlerweile alle Daten für die nötigen Gutachten vor; im Frühjahr wolle man das Baugesuch beim Landratsamt einreichen, und wenn dieses feststelle, dass die Unterlagen vollständig seien, könne man ins Anhörungsverfahren eintreten. Das "große Anhörungsverfahren" wohlgemerkt – eigentlich, so Grossmann, sei man nicht dazu verpflichtet, aber man habe sich aus freien Stücken entschlossen, nicht nur Träger öffentlicher Belange, Grundstückseigner und Anrainer einzubeziehen, sondern jeden, der sich zu Wort melde.