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Heiliger Bürokratius! Als hätten Gemeinderäte nichts Wichtigeres zu tun, mussten sie

Heiliger Bürokratius! Als hätten Gemeinderäte nichts Wichtigeres zu tun, mussten sie sich in ihrer jüngsten Sitzung in Bitz – andere Gemeinden werden folgen – mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften beschäftigen, das der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen und das die Änderung der Gemeindeordnung zur Folge hat.

Ein ganz wichtiger Punkt findet sich in Paragraf 41 des Kommunalwahlgesetzes, nämlich die "Etablierung von Einwohnerrechten bei Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung nach Paragraf 20a und Einwohnerantrag nach Paragraf 20b". Merken Sie etwas? Bisher war in diesen Paragrafen von "Bürgerversammlung" und "Bürgerantrag" die Rede. Aus Bürgern werden also Einwohner. Werden damit aus Weltbürgern auch Welteinwohner, aus Bürgertum Einwohnertum, aus Bürgernähe Einwohnernähe, aus Bildungsbürgern Bildungseinwohner und aus dem Bürgersteig ein Einwohnersteig? Wir Einwohner von Baden-Württemberg dürfen uns jedenfalls glücklich schätzen, dass der Landtag solche bedeutenden Fragen zuverlässig regelt. In Hamburg heißt dieses Gremium übrigens "Bürgerschaft". Noch.