Im Gemeinderat wird am Dienstagabend der Fall Mariana Krüger zum Thema. Foto: Archiv-Foto: Rath

Gemeinde Bisingen kündigt Stellungnahme an. Thema kommt im Gemeinderat auf den Tisch.

Bisingen - Für die Gemeinde Bisingen bedeutet der Entscheid, dass die fristlose Kündigung von Mariana Krüger unzulässig war, eine faustdicke Überraschung. Die Gemeinde hat für Dienstag eine offizielle Stellungnahme angekündigt, am Abend wird der Fall Krüger vermutlich im Gemeinderat noch einmal Thema.

Nach dem Freispruch im strafrechtlichen Verfahren durch das Landgericht Hechingen im April 2016 ist jetzt auch rechtskräftig festgestellt, dass die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Mariana Krüger durch die Gemeinde Bisingen unwirksam war, das hatte Krügers Rechtsanwältin Susanne Alex von der Kanzlei Haid und Alex aus Bisingen am Freitag mitgeteilt (wir berichteten).

Genau das hatte schon im Februar 2016 das Arbeitsgericht Reutlingen entschieden. Die Berufung der Gemeinde Bisingen beim Landesarbeitsgericht Stuttgart blieb erfolglos. Jetzt hat auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde zurückgewiesen. Die Gemeinde muss die Prozesskosten der zweiten Instanz und des Beschwerdeverfahrens tragen.

Im Ergebnis hat das Arbeitsverhältnis von Mariana Krüger bei der Gemeinde damit zu keinem Zeitpunkt geendet. "Offensichtlich haben über Jahre hinweg die Gemeindevertreter auch mit ihren öffentlichen Äußerungen die Situation falsch eingeschätzt", schreibt Rechtsanwältin Susanne Alex. Mariana Krüger habe der Gemeinde ihre Arbeitsleistung schon während des laufenden Kündigungsschutzprozesses angeboten; zuletzt und erneut unmittelbar nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes im November 2016. Seit fünf Monaten warte sie nun darauf, dass die Gemeinde sie beschäftigt. Stattdessen stelle die Gemeinde Mariana Krüger bei fortbestehendem Anspruch auf Entlohnung frei.

"Gleichzeitig spricht sie aber in der Presse von personellen Engpässen in der Gemeindeverwaltung und ihrem Problem, qualifiziertes Personal zu finden", heißt es in der Mitteilung. Die Gemeinde Bisingen stehe damit heute wieder dort, wo sie vor vier Jahren stand: "Mariana Krüger zu beschäftigen und ihr einen ihrer Qualifikation und ihrer stets korrekten Eingruppierung entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten." Was bleibe, sei "jede Menge unnötig zerschlagenes Porzellan auf Kosten des Steuerzahlers", so die Rechtsanwältin.

Die Gemeinde Bisingen möchte sich in der Sache erst am Dienstagvormittag in einer offiziellen Stellungnahme äußern, das gab Bürgermeister Roman Waizenegger am Montag bekannt. Am Dienstagabend tagt der Gemeinderat, dort werden die Fraktionen sich noch einmal mit dem Thema Krüger auseinander setzen. Das hat zumindest Klaus Ertl, Fraktionssprecher der Freien Wähler, angedeutet. Auch die CDU-Fraktion kündigte für Dienstagabend eine offizielle Stellungnahme an.

Der Fall Mariana Krüger

Mariana Krüger, Beschäftigte bei der Gemeinde Bisingen und Ehefrau des früheren Bisinger Bürgermeisters, war im Jahr 2014 vorgeworfen worden, gegenüber einem externen Beratungsbüro falsche Angaben über ihre Tätigkeit im Rathaus gemacht zu haben, um in eine höhere Entgeltgruppe zu gelangen. Sie hatte sich als Sachgebietsleiterin Kultur und stellvertretende Hauptamtsleiterin ausgegeben.

Der Bisinger Gemeinderat ließ den Fall durch die Gemeindeprüfungsanstalt kontrollieren, die Prüfer stellten aus ihrer Sicht Ungereimtheiten fest. Im Januar 2014 wurde Strafbefehl wegen Betrugs in besonders schwerem Fall erlassen. Die Verwaltungsfachwirtin sah sich zu Unrecht beschuldigt und legte Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht Hechingen wurde Krüger im Januar 2015 des versuchten Betrugs schuldig erklärt. Mariana Krüger legte wiederum Berufung ein und erhielt vom Landgericht Hechingen im April 2016 Recht. Der Freispruch ist rechtskräftig.