Gemeinde Bisingen erlässt neue Ortspolizeiverordnung / Haus- und Gartenbauarbeiten

Bisingen (mid). Der Gemeinderat Bisingen hat einer Neufassung der Ortspolizeiverordnung zugestimmt. Die letzte Fassung stammte aus dem Jahr 1992 und war veraltet.

Geändert haben sich die Bestimmungen hinsichtlich von Haus- und Gartenbauarbeiten während er Mittags- und Nachtzeit. Bislang war in fast allen Gemeinde-Polizeiverordnungen die Vorschrift enthalten, dass ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten während der Mittags- und Nachtzeit nicht erlaubt sind. Diese Regelung ist durch die genannte Verordnung des Bundes überholt. Einhellig vertreten die Ministerien des Landes die Auffassung, dass die in der Bundes-Immissionsschutzverordnung genannten Geräte ausreichend geregelt sind und dies nicht durch Ortspolizeiverordnungen geändert werden kann. Somit darf der Betrieb solcher Geräte über die Mittagszeit nicht reglementiert werden.

Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel das Spalten von Holz oder sogar das Staubsaugen im Haus zwischen 12 und 13.30 Uhr unzulässig sein kann (sofern andere dadurch gestört werden), das Mähen des Rasens aber während der Mittagszeit zulässig ist.

Geändert wurde auch die Regelung an Sport- und Spielplätzen: Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 Meter von Wohnhäusern entfernt sind, dürfen zwischen 21 und 8 Uhr sowie zwischen 12 und 13.30 Uhr nicht benützt werden. Darunter fällt nicht der bis 22 Uhr unter Aufsicht ausgeübte Spiel- und Trainingsbetrieb der Sportvereine auf Sportplätzen sowie auf Kindergärten und Schulgeländen.

Dieter Fecker regte in der Sitzung an, dass die Bevölkerung daran erinnert wird, dass an den Häusern Hausnummern angebracht werden. Notdiensten und Ärzten werde so die Arbeit vor allem bei Nacht erleichtert. "Es ist lästig zu suchen, wenn es eilt", sagte Fecker.