Klage: Eigentümer will nicht für Entsorgungskosten aufkommen

Bisingen/Sigmaringen (jb). Das Bisinger Maute-Areal beschäftigt am Donnerstag, 20. Juli, das Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Der Eigentümer des Maute-Areals hat laut Informationen des Landratsamts Klage eingereicht.

Das Bauamt des Landratsamtes Zollernalbkreis hatte im Oktober 2010 einen baufälligen Gebäudeteil des Maute-Areals abbrechen lassen. Der Eigentümer wurde aufgefordert, den Bauschutt aus dem Abbruch des Gebäudes zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Dieser Aufforderung kam der Eigentümer nicht nach. Deshalb ordnete das Abfallwirtschaftsamt im August 2014 die ordnungsgemäße Entsorgung der Abbruchabfälle an. Weil der Eigentümer sich um die Abfälle nicht fristgerecht kümmerte, beauftragte das Landratsamt in Balingen eine Spezialfirma, die die Abbruchabfälle entsorgte.

Die anfallenden Entsorgungskosten werden in solchen Verfahren zunächst durch die Behörde beglichen und von dem Verantwortlichen eingefordert. Den Gebührenbescheid erhielt der Eigentümer im Februar 2016.

Gegen die drei Bescheide des Landratsamtes hat er jeweils Widerspruch und schließlich Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben.

Nun ist es Sache des Verwaltungsgerichtes in Sigmaringen, die ergangenen Bescheide zu überprüfen und zu entscheiden, ob diese zu Recht so ergangen sind.