Ein Streit vor dem Kindergarten endet für den Angeklagten mit Freiheitsstrafe auf Bewährung. Foto: Weißbrod, Montage: Hürster

Auseinandersetzung vor dem Kindergarten Spatzennest endet für Angeklagten mit Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Bisingen-Steinhofen - Zivilcourage ist nicht ungefährlich. Diese schmerzliche Erfahrung musste ein Steinhofener machen, als er einer Frau zu Hilfe eilte, die von ihrem Freund vor dem Kindergarten Spatzennest geschlagen wurde. Der Fall war nun vor dem Amtsgericht Hechingen.

Er sei mit seiner Frau auf einem Bänkle vor seinem Haus gesessen, als sie im April vergangenen Jahres die Auseinandersetzung zwischen dem jungen Mann und seiner Freundin vor dem Kindergarten Spatzennest hörten. Er sei zu Hilfe geeilt und habe gesehen, wie die Frau geschlagen und getreten wurde. "Als ich kam, lag sie schon neben dem Auto am Boden", erzählte der 39-Jährige vor Gericht. Ihr Freund habe ihn dann versucht anzugreifen und ihm gedroht, dass ihn das nichts angehe, aber "da ist noch nicht wirklich was passiert". Mit dem Auto habe er ihn dann bis zu seinem Haus verfolgt und ihm gedroht: "Jetzt weiß ich, wo du wohnst!" Dann sei er wieder vorbei gefahren, ausgestiegen, mit einem walnussgroßen Stein in der Hand. Erst habe es ein Wortgefecht zwischen ihnen gegeben, dann habe er nach ihm mit dem Stein geworfen. "Wenn ich den Arm nicht hoch gehalten hätte, hätte mich der Stein am Kopf getroffen", sagte der 39-Jährige, der mit Schürfwunden und einer Beule glimpflich davon kam.

"Die erste Auseinandersetzung sei mal dahin gestellt", sagte Richter Koch zu dem 30-jährigen Angeklagten, "aber dann war es doch erledigt. Wieso sind Sie noch mal ausgestiegen?" Es tue ihm leid, dass es so gekommen ist, sagte der Angeklagte, der vor Gericht alles zugab. "Ich hätte einfach weiterfahren sollen", zeigte er sich einsichtig. Dass seine Tat "einfach blöd" war, wurde ihm auch angesichts seines Vorstrafenregisters bewusst: Computerbetrug, Körperverletzung und Diebstahl als Jugendlicher, 2010 kam eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Gefährdung im Straßenverkehr hinzu. "Wie es mit Ihnen weiter gehen soll, weiß ich nicht", sagte Richter Koch. "Eigentlich ist alles gut, ich habe einen festen Job und eine Perspektive", war auch der Angeklagte ratlos über seine Tat.

"Eine Freiheitsstrafe ist mehr als unerlässlich", hieß es angesichts der Vorstrafen im Urteil des Richters.

Anti-Aggressions-Training ist ein Muss

Der Angeklagte wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die für vier Jahre zur Bewährung mit Bewährungshelfer ausgesetzt wird. Außerdem muss er an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen und 1500 Euro an das Frauenhaus in Balingen zahlen. Er dürfe sich jetzt keine Straftat mehr zu Schulden kommen lassen und müsse an seinem Umgang mit anderen Menschen arbeiten. "Es hat auf alle Umstehenden so gewirkt, dass Sie ihre Freundin schlagen und wenn dann jemand Zivilcourage zeigt, bekommt er von Ihnen Schläge. Das ist unterste Schiene", sagte der Richter abschließend.