Jörg Tauss Foto: dpa

Das oberste Gericht in Karlsruhe verwarf die Revision als offensichtlich unbegründet.

Karlsruhe - Das Urteil gegen den ehemaligen Karlsruher SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes kinderpornografischer Filme und Bilder ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe mit. Tauss, der auch Generalsekretär der Südwest-SPD war, war Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet.

Tauss hatte die Taten damit zu rechtfertigen versucht, dass er in Ausübung seines Bundestagsmandats eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet gewinnen wollte. Das Landgericht war hingegen davon ausgegangen, dass Tauss aus privatem Interesse gehandelt habe.

Unter anderem hatte er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderporno-Szene, mit denen er über sein Mobiltelefon kinder- und jugendpornografische Filme und Bilder austauschte.