Abbrucharbeiten am Altbau des Balinger Krankenhauses: Der Statiker hatte zunächst keine Baumängel festgestellt. Foto: Ungureanu

Statikbüro, das Sanierungsfähigkeit des alten Krankenhauses attestiert hatte, zieht nun vor Oberlandesgericht.

Balingen - Knapp eine Million Euro soll ein Statikbüro an den Landkreis zahlen: Schadensersatz für die Mehrkosten, die beim Bauabschnitt zwei des Balinger Krankenhauses entstanden sind. Gegen das Urteil des Hechinger Landgerichts wurde beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingereicht.

Einen Zwischenbericht zum Stand des Rechtsstreits legt die Kreiskämmerei in der Kreistagssitzung am Montag, 24. Oktober, 17 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamts vor.

Wie berichtet, war ursprünglich geplant, nach Fertigstellung des Neubaus in einem zweiten Bauabschnitt den Klinik-Altbau aus den 1950er- und 1970er-Jahren zu sanieren und weiter zu nutzen. Aber das war aus Gründen der Statik nicht mehr möglich.

"Trotz statischer Voruntersuchungen stellte sich erst im Rahmen der Ausführungsplanung heraus, dass das ursprüngliche Konzept nicht beziehungsweise nur bei unverhältnismäßig hohen Mehrkosten umgesetzt werden konnte", wird in den Sitzungsunterlagen erklärt. "Das beauftragte Ingenieurbüro bemerkte erst nach und nach, dass umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig wurden."

Anders gesagt: Teile des Altbaus waren im Fall eines Erdbebens einsturzgefährdet. Im März 2011 gab es einen Baustopp. Vor allem in Sachen Erdbebensicherheit entsprach der Altbau nicht den aktuellen Anforderungen. Das machte die Maßnahme teurer, und die Bauzeit verlängerte sich um ein halbes Jahr.

Insgesamt war beim zweiten Bauabschnitt von Mehrkosten in Höhe von mehr als acht Millionen Euro auszugehen – bei Gesamtkosten von 26,8 Millionen Euro. Wie mehrfach berichtet, war die Inbetriebnahme des Neubauteils des Krankenhauses Balingen für Sommer 2011 geplant. Mit der "Pinsel-Sanierung" der Gebäudeteile des Krankenhaus-Altbaus sollte begonnen werden, nachdem die Abteilungen des Altbaus in den Neubau umgezogen waren. Das Hechinger Krankenhaus sollte – so der Zeitplan – zum Jahresende 2011 geschlossen werden.

Zum Zeitpunkt des Baubeschlusses lagen dem Kreistag Statikgutachten für die bestehende Gebäudesubstanz vor. Während des laufenden Klinikbetriebs konnten diese zwar nicht durch umfassende Kernbohrungen oder Ähnliches nachgeprüft werden. Sie bestätigten jedoch zunächst die Sanierungsfähigkeit und Erdbebensicherheit der Gebäude. Anhand der Gutachten hatte der Kreistag damals entschieden.

Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei haben den Schaden ermittelt

Als aber einzelne Bereiche der alten Gebäudeteile freigemacht wurden, um detaillierte Untersuchen für die weitere Planung und Ausschreibung des zweiten Bauabschnitts vorzunehmen, wurden die Mängel aufgedeckt.

Nach dem Rückbau des alten Gebäudeteils erfolgte ein zweiter Neubau. Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei hatten zusammen mit dem Büro für Projektsteuerung einen Schaden von rund 930 000 Euro ermittelt. Eine Reutlinger Anwaltskanzlei wurde mit der Vertretung vor Gericht beauftragt.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmte einer Klageerhebung zu. Das Statikbüro zahlte nicht; die Sache landete vor dem Hechinger Landgericht. Im August dieses Jahres wurde das Urteil verkündet. Dagegen hat das das Statikbüro jetzt beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingereicht.