Überall, wo geschlafen wird, sollte einer installiert sein, darüber hinaus auch in den Fluchtwegen: Rauchmelder sind ab 2015 Pflicht.    Foto: Weihrauch Foto: Schwarzwälder-Bote

Online-Infos auf Homepage des Landkreises

Zollernalbkreis. Ein Horrorszenario: Im Haus ist ein Feuer ausgebrochen, und niemand merkt es, bis die Flammen lichterloh aus dem Dach schlagen. Für die Bewohner kommt jede Hilfe zu spät: Sie sind im Schlaf erstickt. Genau dem soll die Neuverordnung entgegenwirken, die vorsieht, dass ab 1. Januar Rauchmelder in jeder Wohnung Pflicht sind.

Für Wohnungseigentümer wird es eng, denn kurz auf knapp kann es schwierig werden, jemanden zu finden, der einem noch rechtzeitig einen Rauchmelder installiert. Und das muss nun mal sein, denn falls es nach dem 1. Januar in einer Wohnung ohne Rauchmelder brennt, zahlt die Versicherung möglicherweise nicht mehr.

Kontrolliert werde allerdings nicht, ob die Rauchmelder in jeder Wohnung richtig installiert und funktionstüchtig sind, teilt das Landratsamt mit. Auch Bußgelder würden nicht verhängt. Allerdings könne bei Neubauten oder Immobilienverkäufen geprüft werden, ob die Rauchmelder richtig installiert seien – in allen Räumen, in denen geschlafen wird und in den sogenannten Fluchtwegen. In Einfamilienhäusern seien das auch die Flure oder Treppenaufgänge. Auch bei Ortsterminen in anderen Angelegenheiten werde das Bauamt auf Defizite hinweisen.

Manche Feuerwehrabteilungen im Kreis haben bereits vor einiger Zeit Rauchmelder angebote. In den einzelnen Städten und Gemeinden wurde das unterschiedlich gehandhabt, eine kreisweite Regelung gab es nicht.

Zur Art der Rauchmelder gibt es keine Vorgaben, in den Baumärkten werden auch günstige Ptrodukte angeboten, die man selbst installieren kann. Dabei nuss aber beachtet werden: Die Rauchmelder müssen den Vorgaben nach DIN 14/604 entsprechen. Und eine Zehn-Jahres-Batterie ist auf jeden Fall von Vorteil.

Verantwortlich für den Einbau sind die Eigentümer. Für die jährliche Wartung sind hingegen die Bewohner zuständig. Viele Eigentümer übertragen die Wartung auch auf Dienstleister, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein. Diese Dienstleister haben nun allerdings Probleme, fristgerecht zu liefern und zu montieren.

"Brandtote sind Rauchtote", heißt es auf der Homepage des Landratsamts unter der Rubrik "Brandschutz-Informationen für Planer". Die meisten Opfer bei Gebäudebränden würden nämlich an Rauchvergiftung sterben. Oftmals würden sie nachts im Schlaf vom Rauch überrascht, denn durch den Brandrauch würden die Bewohner nicht aufgeweckt werden.

In Zusammenhang damit steht die explizite Warnung am Ende: "Die giftigen Stoffe im Brandrauch sorgen nach kürzester Zeit für Bewusstlosigkeit und führen zum Tod. Rauchwarnmelder detektieren frühzeitig den Brandrauch und schlagen sofort Alarm."

u Brandschutz-Infos für Planer und Bauherren gibt es beim Bauamt des Landkreises, Brand- und Katastrophenschutz, Hirschbergstraße 29 in Balingen. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, sowie Donnerstag zusätzlich von 15 bis 17.30 Uhr. Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landratsamts unter www.zol lernalbkreis.de.