Das Pflegeheim in Ratshausen hat vor zwei Jahren Insolvenz angemeldet. Foto: Visel

Insolvenzverwalter will von drei ehemaligen Mitarbeitern Geld sehen. Keine gütliche Einigung.

Balingen/Ratshausen - Gütetermin vor dem Arbeitsgericht: Drei ehemalige Mitarbeiter der insolventen Seniorenresidenz Ratshausen sollen – so die Forderung des Insolvenzverwalters – die an sie gezahlten Abfindungen zurückerstatten.

Was war geschehen? Nachdem Karin Thönnes 2013 die insolvente Seniorenresidenz von ihrem zahlungsunfähigen Arbeitgeber, der Rolf Eith GmbH, mitsamt Mitarbeitern übernommen hatte, führte sie diese als "Gepflegt wohnen GmbH" weiter – aber nicht lange. Auch diese Gesellschaft meldete Insolvenz an. Die Abfindungen, die innerhalb des Vergleichs zugesprochen wurden, mussten von deren Anwältin Diana-Maria Hopt-Bley vollstreckt werden.

Die Mitarbeiter hätten monatelang keinen Lohn bekommen, erklärte die Rechtsanwältin: "Die Abfindungen waren ein Tropfen auf den heißen Stein." Und genau diese Abfindungen – in einem Fall etwa 1500 Euro, in einem anderen etwas mehr – forderte der Vertreter des Insolvenzverwalters, der Rottweiler Rechtsanwalt Till Teufel, nun zurück.

Die Klagen seien "unschlüssig" und "unbegründet", so die Einschätzung von Diana-Maria Hopt-Bley. "Die Mandanten haben das Geld schlichtweg nicht mehr." Die eine Mandantin pflege daheim ihren Mann, der einen Schlaganfall erlitten habe, und sie habe zwei unterhaltspflichtige Kinder: "Bei der ist nichts zu holen." Erschwerend komme hinzu, dass ihre Mandanten die Abfindung beim Finanzamt als Einkommen angegeben hätten und dafür Lohnsteuer bezahlen müssten. Sie habe das Geld schlichtweg nicht. Das Gleiche erklärte auch die Rechtsvertreterin einer weiteren ehemaligen Mitarbeiterin der Seniorenresidenz: "Das Geld ist ausgegeben, es ist nicht mehr da."

Rechtsanwalt Teufel blieb bei seinen Forderungen: Die Ansprüche des Insolvenzverwalters seien klar. Das, was an Geld da sei, müsse gerecht an alle Gläubiger verteilt werden. Außergerichtlich habe man versucht, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, "aber das ist nicht passiert". Daher habe man jetzt die Forderungen geltend gemacht. Sollten die ehemaligen Mitarbeiter zahlungsunfähig sein, müssten die Vermögensverhältnisse offengelegt, notfalls eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Für einen Vergleichsvorschlag sei man jederzeit offen.

Die Richterin stellte fest, dass es zu keiner gütlichen Einigung gekommen sei. Jetzt wird es einen weiteren Termin geben. Rechtsanwältin Hopt-Bley kündigte an, dass eine ihrer Mandantinnen bereit sei, bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.