Soziales: Rechts- und Ordnungsamt berichtet über Arbeit der Heimaufsicht

Zollernalbkreis (gu). Mit drei Worten beschreibt Thorsten Müller, Leiter des Rechts- und Ordnungsamts im Landratsamt, die Tätigkeit der unteren Heimaufsichtsbehörde: "Begehung, Beratung, Beschwerden". Die Heimaufsichtsbehörde im Landratsamt sehe sich als Verbraucherschutzinstanz, sagte Müller in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses des Kreistags. Die Struktur der Einrichtungen im Zollernalbkreis – derzeit 52 – habe sich auch durch die neuen gesetzlichen Vorgaben stark verändert. Neu hinzugekommen seien unter anderem zehn betreute Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Behinderungen. Und: Die Zahl der Beschwerden sei in letzter Zeit stark rückläufig. Letzteres führt Müller darauf zurück, dass es zu einzelnen Heimen viele Beschwerden gegeben habe. Nachdem "ordnungsrechtliche Maßnahmen" getroffen worden seien, sei die Zahl der Beschwerden stark zurückgegangen. Unter anderem war der Betrieb einer Seniorenwohnanlage zum Schutz der Bewohner untersagt worden.

Hauptgründe für Beschwerden seien schlechte Personalausstattung, aber auch Pflegequalität, Hygiene, Pflegedokumentation und soziale Betreuung. Beschwerden kämen häufig von ausgeschiedenem Personal, und würden pauschale Mängel beanstanden, sagte Müller. Den Beschwerden werde eine hohe Priorität eingeräumt: "Jedem Hinweis wird nachgegangen." Je nach Art der Beanstandung würden auch Unterlagen angefordert und ausgewertet oder der Träger beziehungsweise die Heimleitung zu den Vorwürfen gehört.

Neben den Anlassprüfungen finden auch unangekündigte Regelprüfungen statt; die Heimaufsicht wird dabei von Ärzten des Gesundheitsamts, externen Pflegefachkräften und einer pädagogischen Fachkraft unterstützt. Eine solche Prüfung dauere in der Regel mehrere Stunden.

Nach der 2009 in Kraft getretenen Landesheimbauverordnung müssen Heime innerhalb einer zehnjährigen Übergangsfrist die neuen Vorgaben erfüllen. Individuell kann die Heimaufsicht auf Antrag diese Frist auf bis zu 25 Jahre verlängern. Dabei müsse unter anderem geprüft werden, ob eine solche Verlängerung auch im Interesse der Bewohner sei, erklärte Müller.

Derzeitiger Stand: Nur fünf von 31 Einrichtungen erfüllen die Standards. Und zwar die, die nach 2009 gebaut worden sind. 22 Anträge auf Fristverlängerung seien gestellt worden, bei vier Einrichtungen stünden die Anträge noch aus. Unter anderem sehe die Verordnung Einzelzimmer als Standard vor, und zwar in kleinen Wohngruppen mit maximal 15 Personen, mit je einem Pflegebad und Aufenthaltsraum, "alles dezentral", wie Müller erklärte. Zum Teil seien große bauliche Eingriffe erforderlich, um die Standards herzustellen.

Noch ein Problem sprach der Amtsleiter an: den Personalmangel bei der Heimaufsicht selbst. "Wir arbeiten am Limit", sagte er. Daher solle jetzt eine halbe Stelle zusätzlich geschaffen werden.

Insgesamt sei die Heimaufsicht trotz großer Qualitätsunterschiede mit den stationären Einrichtungen im Zollernalbkreis zufrieden. In manchen Fällen seien auch ordnungsrechtliche Maßnahmen angeordnet worden mit dem Ziel, die Lebensqualität der Heimbewohner zu erhalten und zu verbessern.