Jeder Euro zählt – auch für die Stadt Balingen: Höhere Einsätze an Geldspielautomaten lassen über die Vergnügungssteuer die Stadtkasse klingeln. Seitdem die Berechnungsgrundlage geändert wurde, haben sich die städtischen Einnahmen deutlich erhöht. Foto: Pedersen

Vergnügungssteuer: Deutlich höhere Einnahmen nach Satzungsänderung. Zahl der Geräte gestiegen.

Balingen - Neue Grundlage – deutlich mehr Einnahmen: Nach der Änderung der Vergnügungssteuersatzung nimmt die Stadt Balingen mittlerweile signifikant mehr Geld ein. Die Betreiber von Geldspielgeräten müssen einiges mehr abgeben als bisher.

Laut einer Aufstellung der Stadtkämmerei betrugen die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer im vergangenen Jahr 795.000 Euro – und damit mehr als doppelt so viel wie noch im Jahr 2014 (385.000 Euro), als noch die alte Besteuerungsgrundlage galt. Der bisher schon schöne Posten im Balinger Haushalt hat sich damit quasi prächtig entwickelt.

Statt Pauschalen dient nun der Einsatz als Berechnungsgrundlage

Hintergrund ist die neue Besteuerungsgrundlage: Bis Ende 2014 mussten Betreiber für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit monatliche Pauschalen bezahlen. Für Geräte in Gasthäusern waren 100 Euro fällig, für Geräte in Spielhallen sogar 300 Euro. Aufgrund der geänderten Rechtssprechung stellte die Stadt Balingen die Grundlage für die Berechnung der Vergnügungssteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2015 um: Statt Pauschalen solle künftig, so gaben mehrere Gerichte die Richtung vor, der "Vergnügungsaufwand der Spieler möglichst wirklichkeitsnah abgebildet werden". Heißt im Klartext: Für Automaten, an denen mehr als an anderen gespielt wird, sollen auch mehr Steuern fließen.

Grundlage für die Besteuerung ist in Balingen seitdem der Spieleinsatz. Dieser wird auf den Auslesestreifen der Geräte angezeigt. Die Höhe des Steuersatzes beträgt vier Prozent der Summen, die Spieler in die Automaten einwerfen – und zwar für alle Geräte, unabhängig davon, ob sie in Gaststätten, Vereinsheimen oder Spielhallen aufgestellt sind. Zudem ist in der neuen Satzung ein Mindeststeuersatz aufgeführt – für Geldspielgeräte in Gaststätten 35 Euro, für solche in Spielhallen 100 Euro.

Diese Änderung der Besteuerungsgrundlage lässt die Balinger Stadtkasse klingeln: Im ersten Jahr ihrer Gültigkeit stiegen die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer auf rund 635.000 Euro, im vergangenen Jahr waren es noch einmal mehr – was auch damit zusammenhängt, dass sich die Zahl der Spielgeräte mittlerweile erhöht hat. Waren im Jahr 2014 noch 135 registeriert, so sind es aktuell rund 150 Geldspielautomaten.

Die Stadt Balingen profitiert von deren Umsätzen und damit von der Spielfreude beziehungsweise wohl zu oft auch von der Sucht der Nutzer ganz unmittelbar. Umgekehrt gerechnet bedeuten die Steuereinnahmen, dass an den Balinger Automaten richtig viel Geld verzockt wird: Rund 20 Millionen Euro waren es im vergangenen Jahr.