Die Eyach-Arkaden sollen auf dem einstigen Strasser-Gelände entstehen. Foto: Maier

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Beschwerde von Anwohner Burghard letztinstanzlich zurück.

Balingen - Im zähen juristischen Streit um die geplanten Eyach-Arkaden haben die Investoren einen weiteren, dieses Mal sehr wichtigen Sieg erreicht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Beschwerde von Anwohner Stefan Burghard zurückgewiesen. Konkret bedeutet das: Die Arkaden dürfen jetzt gebaut werden.

Diese Entscheidung traf der 8. Senat des VGH am Mittwoch in Mannheim; sie ging den Investoren – der Activ-Group und der Wohnbaugenossenschaft Balingen –, Anwohner Stefan Burghard und der Stadt Balingen sowie unserer Zeitung gestern zu. Damit bleibt der Eilantrag von Stefan Burghard in zweiter Instanz und damit auch definitiv erfolglos: Der Beschluss des VGH ist, wie die Mannheimer Richter mitteilen, unanfechtbar.

Erreichen wollte Burghard mit dem Eilantrag eine so genannte aufschiebende Wirkung und damit einen vorläufigen Baustopp: Derzeit ist seine Klage gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG) anhängig; solange darüber nicht entschieden sei, so sein Begehr, solle auch nicht gebaut werden dürfen, weil die Baugenehmigung seine Rechte verletze.

Genau das sehen die Mannheimer Richter anders: Das öffentliche Interesse und das private Interesse der Investoren am Sofortvollzug der Baugenehmigung überwiegt ihrer Meinung nach das Aufschubinteresse Burghards. Zudem führt der VGH an, dass die Klage in Sigmaringen "mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos" bleiben werde, weil die Baugenehmigung Burghards Rechte als Eigentümer des Nachbargrundstücks – er wohnt mit seiner Familie in der Straße Im Roßnägele – nicht verletze.

"Keine erdrückende oder einmauernde Wirkung"

Dies gelte, so der VGH, selbst für den Fall, dass, wie Burghard zusätzlich argumentiert, der Bebauungsplan Eyach-Arkaden unwirksam sei. Dann könne sich Burghard nach dem Baugesetzbuch nur auf eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme berufen – die Arkaden seien indes "nicht rücksichtslos", insbesondere hätten sie "keine erdrückende oder einmauernde Wirkung". Dies habe das VG Sigmaringen bereits "eingehend und überzeugend begründet".

Die Activ-Group und die Wohnbau äußerten sich gestern erfreut über die Entscheidung, ebenso wie der Balinger Baudezernent Ernst Steidle. Es sei indes schade, so Steidle weiter, dass sich das Projekt durch die juristische Auseinandersetzung schon so lange verzögert habe.

Wie berichtet, hat der Gemeinderat, der im Dezember 2012 grünes Licht für das Projekt gegeben hatte, im Dezember 2013 eine Verlängerung der Frist eingeräumt, zu der die Investoren vom Grundstückskaufvertrag zurücktreten können. Die Investoren hatten die Fristverlängerung beantragt, weil durch die Verzögerung, bedingt durch die Beschwerde und die Klage Burghards, offenbar Mieter abgesprungen sind; bis Ende Juni haben die Activ-Group und die Wohnbau nun Zeit, die Verträge neu zu sortieren und zu verhandeln. Mit der nunmehr durch die Entscheidung des VGH hergestellten Rechtssicherheit, so Steidle, sei er zuversichtlich, dass das Projekt Eyach-Arkaden zu einem Erfolg werde.