Vor Gericht ist eine ehemalige Reisebüro-Mitarbeiterin gelandet. Foto: Archiv

Frau hat immer wieder Kundengeld beiseite geschafft. Nun muss die Angeklagte zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter.

Balingen - Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Balinger Reisebüros ist am Donnerstag wegen Untreue in 13 Fällen vor dem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die achtmal vorbestrafte 40-Jährige verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen ähnlicher Vergehen, was in das Urteil mit einbezogen wurde.

Der Mutter von zwei Kindern wurde zur Last gelegt, in ihrer Tätigkeit in dem Reisebüro im Jahr 2013 mehrfach Geld in einem Gesamtwert von mehr als 10 000 Euro veruntreut zu haben. So habe sie beispielsweise Musicalkarten über die Kreditkarte ihres Chefs bestellt oder Bargeld von Kunden an sich genommen, anstatt dieses in die Kasse des Reisebüros zu legen und den notwendigen Kassenbeleg auszustellen. Dieses habe die Frau "durch clevere Buchungen zu verschleiern versucht", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Zunächst erklärte die Angeklagte in der Verhandlung, sich nicht mehr an alle Fälle erinnern zu können. Sie räumte allerdings ein, die Musicalkarten nicht bezahlt zu haben: "Ich hatte aber die Absicht, das zu zahlen."

Nach einer Prozesspause und einem Gespräch mit ihrem Verteidiger verlas dieser jedoch eine Erklärung, in der die Frau die Vorwürfe vollumfänglich einräumte und gestand: "Sie hat Geld vereinnahmt und für sich behalten." Der Verteidiger betonte, dass ihr Geständnis auch als Bemühen zu verstehen sei, einen "Schlussstrich unter diese Phase zu ziehen".

Nach der Erklärung des Verteidigers äußerte sich auch die Angeklagte nochmals zu den Vorwürfen und den Hintergründen der Taten. Sie habe ständig finanzielle Probleme gehabt, obwohl sie insgesamt gar nicht schlecht verdient habe. "Ich konnte mit meinem Geld nicht haushalten", sagte die Frau, die sich vor einigen Jahren mit einem eigenen Reisebüro selbstständig gemacht hatte und in diesem Zusammenhang wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Sie habe den Überblick über ihre Schulden komplett verloren: "Es ist ein Kreislauf, aus dem man nicht mehr rauskommt."

Außerdem verwies die Frau auf eine Tumorerkrankung in der Vergangenheit und psychische Probleme. Inzwischen habe sie allerdings eine Therapie angefangen, die sehr gut anschlage, von der bereits angetretenen Haftstrafe im Zusammenhang mit früheren Vergehen jedoch "leider unterbrochen" wurde. Sie sei seit den gestern verhandelten Taten nicht mehr straffällig geworden. Die Staatsanwältin hatte für die Frau eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten gefordert. Sie sprach von einem "wahnsinnig umfangreichen Tatvorwurf" und verwies auf die vielen Vorstrafen der Angeklagten.

Auch die Richterin verwies auf die Vorstrafen der Angeklagten, blieb gleichwohl etwas unter dem geforderten Strafmaß. "Ich glaube Ihnen, dass Sie einen Schlussstrich ziehen wollen", sagte die Richterin. Mit Blick auf die anstehende Zeit im Gefängnis sagte sie: "Ich kann mir vorstellen, wie schwer es ist, so lange von den Töchtern getrennt zu sein."