Das Baugewerbe boomt – das bekommt auch das Kreisbauamt zu spüren. Foto: Berg

Kreisbauamt bekommt Bauboom zu spüren. "Entscheidung im Schnitt nach dreieinhalb Monaten."

Balingen - Der Bau boomt. Die Zahl der baurechtlichen Verfahren nimmt zu. Das bekommen auch die Mitarbeiter im Bauamt des Landratsamt zu spüren. Deren Arbeitsbelastung wächst – aber auch die Kritik daran, dass es teilweise lange dauert, bis die Anträge beschieden werden.

Nach Angaben von Marissa Hahn, Pressesprecherin im Landratsamt, verzeichnet die Behörde in diesem Jahr bis zum jetzigen Zeitpunkt im Vergleich zu 2013 rund 20 Prozent mehr baurechtliche Verfahren wie Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren sowie Bauvoranfragen. Sind im vergangenen Jahr 812 Bauvorhaben (Baugenehmigungs-, Kenntnisgabeverfahren und Bauvoranfragen) geprüft worden, seien im laufenden Jahr beim Landratsamt bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits 461 Anträge zur Prüfung eingegangen.

Erfahrungsgemäß, so Hahn, werde jedoch eine große Anzahl an Anträgen erst nach der Sommerpause gestellt. Fazit: "Es ist damit auch eine höhere Arbeitsbelastung des Personals gegeben."

Wie sieht das Prozedere aus? Laut Paragraf 54 der Landesbauordnung habe die Baurechtsbehörde den Gemeinden und anderen betroffenen Stellen eine angemessene Frist für die Abgabe ihrer Stellungnahmen zu setzen. Diese Frist, so Hahn, dürfe höchstens einen Monat betragen und könne ausnahmsweise auch um einen weiteren Monat verlängert werden. Nach Vorlage der vollständigen Bauvorlagen und aller für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen, habe die Baurechtsbehörde des Landratsamts über den Antrag innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden. Die vom Gesetz vorgegebene Bearbeitungsfrist betrage drei Monate nach Eingang des Bauantrags beim Landratsamt – also nicht nach Eingang bei der Gemeinde.

Die Bauherren im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Zollernalbkreis als untere Baurechtsbehörde, führt die Pressesprecherin weiter aus, würden im Schnitt nach dreieinhalb Monaten die Entscheidung über ihren Bauantrag erhalten.

Verzögerungen würden oftmals auch dadurch entstehen, dass die Antragsunterlagen unvollständig beziehungsweise mangelhaft eingereicht worden seien und dann vom Amt erst Nachforderungen gestellt werden müssten. Der dadurch entstehende Zeitverzug sei nicht von der Baurechtsbehörde zu vertreten.

Zudem komme es nicht selten vor, dass sich Bauvorhaben ohne einen (geänderten) Bebauungsplan nicht verwirklichen ließen. Damit ein Bauprojekt trotzdem genehmigt werden könne, müssten zuvor Bebauungspläne geändert oder aufgestellt werden. "Für diese Zeit ruht dann das Baugenehmigungsverfahren."

Auch wenn im Vergleich zu den vergangenen Jahren vermehrt Mehrfamilienhäuser gebaut würden, spielten diese nach wie vor eine untergeordnete Rolle für die Arbeit im Kreisbauamt. Ganz überwiegend handele es sich bei den Verfahren um Einfamilienhäuser, sonstige private Vorhaben sowie um Projekte beim Gewerbe. Sind wegen der vielen Bauvorhaben personelle Maßnahmen im Bauamt geplant? Marissa Hahn: "Beim Landratsamt Zollernalbkreis werden regelmäßig im Hinblick auf Prozessoptimierung und notwendige Personalausstattung Organisationsuntersuchungen durchgeführt. Derzeit läuft eine solche Untersuchung beim Bauamt. Das Ergebnis wird in rund zwei Monaten vorliegen." Anschließend könne dann festgestellt werden, "ob die technische und personelle Ausstattung des Amts bedarfsgerecht ist".