Im Eiscafé La Palma schnappte sich der Angeklagte im Streit einen Plastikstuhl und schlug auf sein Opfer ein. Foto: Begemann Foto: Schwarzwälder-Bote

Mann verprügelt Ex-Liebhaber seiner Lebensgefährtin im Eiscafé

Von Sandra Stopper

Hechingen. Weil er nach einem Streit mit einem Stuhl auf sein Gegenüber eingeschlagen hatte, wurde am Hechinger Amtsgericht ein 53-jähriger Ladenbaumonteur aus Hechingen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich am 24. August vergangenen Jahres im Eiscafé La Palma in Hechingen. Der Angeklagte hatte, nachdem er vom früheren Partner seiner Freundin schwer beleidigt und verbal bedroht worden war, einen Stuhl ergriffen und mehrfach auf seinen Kontrahenten eingeschlagen. Der Angeklagte räumte diese Tat, die durch mehrere Zeugen bestätigt wurde, ein und beteuerte, dass ihm das Geschehene leid tue.

Trotzdem habe er in Notwehr gehandelt, da der Andere ihn zuerst tätlich angegriffen habe. Dieser Punkt war in der Verhandlung zu klären. Während der Angeklagte sowie seine Lebensgefährtin in unterschiedlichen Varianten aussagten, der Geschädigte sei, unter wüsten Beschimpfungen zuerst auf den Angeklagten losgegangen, berichteten drei zufällig anwesende Zeugen zwar von einem Streit, betonten aber, dass allein der Angeklagte massiv körperliche Gewalt ausgeübt hätte.

Hintergrund des Streits war eine frühere Beziehung, die die Lebensgefährtin des Angeklagten, mit der er einen fünf Monate alten Sohn hat, zu dem Geschädigten gehabt hatte. Auch dieser war als Zeuge geladen und versuchte zu erklären, warum er den Angeklagten und dessen Freundin bereits im Vorfeld belästigt und am Tattag schwer beleidigt hatte. Er habe seine Ex-Freundin zur Rede stellen wollen, die einige Unwahrheiten über ihn verbreitet habe, sagte der Mann aus.

Die Richterin glaubte dieser Darstellung und war davon überzeugt, dass dem Angeklagten durch diese Drohungen und Belästigungen "die Sicherung durchgebrannt" sei und er folglich nicht in Notwehr gehandelt habe. Der ebenfalls geladene ermittelnde Polizeibeamte bestätigte, dass er beim Angeklagten keine Verletzungen habe erkennen können. Sein Kontrahent trug dagegen Prellungen und Schürfwunden an Arm, Rücken und Schienbein davon.

Da der Angriff mit dem zwei Kilo schweren Plastikstuhl des Eiscafés erfolgt war, gilt die Tat als schwere Körperverletzung, für die das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwältin folgte. Diese hatte die Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug, mit zweijähriger Bewährung, sowie außerdem eine Geldstrafe von 800 Euro gefordert, die der Angeklagte an die Straffälligenhilfe Hechingen bezahlen muss.