Gemeinderat: Erhöhung von 20 auf 25 Prozent

Von Monika Braun

Baiersbronn. Die Gemeinde Baiersbronn wird ab 1. Oktober den Vergnügungssteuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit von 20 auf 25 Prozent anheben. Das hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Bereits bei der Beschlussfassung über die letzte Erhöhung im Jahr 2012 hatte sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, den Vergnügungssteuersatz immer dem gerichtlich bestätigten Höchstsatz anzupassen.

Elisabeth Benner von der Kämmerei teilte mit, dass bereits 19 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ihre Steuersätze auf 25 Prozent angehoben hätten. "In Baiersbronn befinden sich zurzeit 24 Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in drei Spielhallen, Geräte ohne Gewinnmöglichkeit sind aktuell keine angemeldet", erläuterte Benner.

Mit der Erhebung und Höhe der Vergnügungssteuer kann die Gemeinde nicht nur steuerliche Aspekte regeln, auch eine gewisse Lenkungsfunktion zur erschwerten Ansiedelung von weiteren Spielhallen kann damit ausgeübt werden.

Erzielter Umsatz wächst stetig

Laut Auskünften der Gemeindeverwaltung ist zu beobachten, dass der erzielte Umsatz stetig steige. Im Jahr 2015 lag der Umsatz der Geräte mit Gewinnmöglichkeit bei mehr als einer Million Euro. Dies bedeutete eine Vergnügungssteuereinnahme von 206 210 Euro. Der größte Anteil entfiel auf die drei Spielhallen. "Gehen wir vom gleichen Umsatz aus, würden mit dem neuen Steuersatz von 25 Prozent die Mehreinnahmen für die Gemeindekasse bei rund 50 000 Euro liegen", so Benner.

Auf Nachfrage von Gerhard Gaiser (SPD), ob auch Wettbüros in den Spielhallen betrieben werden, teilte Ordnungsamtsleiter Roland See-fried mit, dass darüber keine Erkenntnisse vorliegen.

Auch zu möglichen Manipulationsmöglichkeiten von Spielgeräten, nach denen Gemeinderat Ulli Schmelzle (FDP/UBL) fragte, konnte die Verwaltung keine Angaben machen.