Die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen gegen einen 46 Jahre alten Mann aus Bad Wildbad wegen versuchten Totschlags erhoben. (Symbolfoto) Foto: May

Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage gegen 46-Jährigen. Bad Wildbader wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Bad Wildbad - Die Tat ereignete sich am 30. August in Bad Wildbad. Und sie sorgte für reichlich Gesprächsstoff im Oberen Enztal. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen gegen einen 46 Jahre alten Mann aus Bad Wildbad wegen versuchten Totschlags erhoben.

Dieser befindet sich seit dem 31. August in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, am Nachmittag des 30. August versucht zu haben, seine Ehefrau zu töten. Diese hatte ihn zusammen mit ihrem Vater zu einer Aussprache wegen bestehender Eheprobleme aufgesucht.

Der Versuch, die Frau mit brennendem Gas zu töten, misslingt

Im Verlauf des Gesprächs, so die Anklage, geriet der 46-Jährige in solche Wut, dass er sich entschloss, seine Frau umzubringen. Er packte sie an den Haaren und zog so fest daran, dass sie zu Boden stürzte. Dort versetzte er ihr mehrere wuchtige Faustschläge gegen Gesicht und Kopf und trat sie mehrmals kräftig gegen Oberkörper und Kopf.

Der Beschuldigte drehte im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung den Verschluss einer Gasflasche auf, um das ausströmende Gas anzuzünden und so seine Frau zu töten. Da dies aufgrund des Eingreifens seines Schwiegervaters nicht gelang, nahm der 46-Jährige einen Benzinkanister, verschüttete einiges Benzin und warf den Kanister nach seiner Frau – verfehlte sie aber. Dem Schwiegervater gelang es erneut, den Beschuldigten zu stören, insbesondere beim Entzünden des Benzins.

Der Beschuldigte folgte laut Anklage sodann seiner aus der Gaststätte ins Freie geflohenen Frau und versetzte ihr dort mindestens zwei weitere Faustschläge ins Gesicht, woraufhin diese zusammenbrach und zu Boden stürzte. Dort trat er ihr ein weiteres Mal gegen den Kopf und holte bereits zum nächsten Tritt aus, als sein Schwiegervater sowie kurze Zeit später Passanten ihn von weiteren Tathandlungen abhalten konnten.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Für ein solches Verbrechen ist eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vorgesehen. Der Prozess könnte im Februar 2015 beginnen.