Wegen Fluchtgefahr keine Bewährung / Schmuck für "Aufpasser"

Von Steffi Stocker

Calw/Oberes Enztal. Alle feierten das neue Jahr. Ein 27-jähriger Kosovare musste indes einen Disco-Besuch wegen Geldmangels ablehnen. Kurzerhand verleitete ihn ein Kumpel zum Einbruch, um an Geld zu kommen. Doch die Wohnungsinhaber stellten ihn.

Deshalb stand er jetzt vor Gericht. Sein Kumpel ist bis heute auf der Flucht, während er sich freiwillig festnehmen ließ. "Für den Einbruch wurde das Esszimmerfenster aufgehebelt und neben 1000 Euro Bargeld auch Schmuck im Wert von 1100 Euro entwendet", hatte der Referendar der Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten in der Anklage vorgehalten.

Zwar habe er kein Geld gesehen, aber der Kumpel habe ihm Schmuck übergeben, den er in der Jackentasche deponierte. "Ich war der Aufpasser und sah den Wohnungsinhaber zum Haus kommen", ließ der Angeklagte durch einen Übersetzer mitteilen. Ohne Gegenwehr habe er sich von diesem festhalten lassen und sei freiwillig auf den Boden gegangen. Die hinzugerufene Polizei konnte ihn dann widerstandslos mitnehmen. Deshalb wurde aus der Haft im Amtsgericht Calw vorgeführt.

Der Frage von Richterin Stephanie Siewert-Schatz, ob er keine Bedenken wegen des Einbruchs hatte oder sich die Konsequenzen überlegt habe, wich der Beschuldigte aus. So konnte auch die Staatsanwaltschaft keine positive Prognose erkennen, zumal der junge Kosovare die Straftat schon nach relativ kurzer Aufenthaltsdauer beging, und forderte ein Jahr Haft. "Das Motiv ist nicht nachvollziehbar, aber er hat alles getan, die Sache aufzuklären", hielt Verteidiger Sebastian Dzuba dem entgegen und plädierte auf neun Monate mit Bewährung.

"Sie erhoffen sich in Deutschland bessere Verhältnisse und begehen aus nichtigem Anlass in der Nachbarschaft ihres Wohnheims einen Einbruch", brachte Siewert-Schatz in der Urteilsbegründung der zehnmonatigen Haftstrafe ihr Unverständnis zum Ausdruck.

Weder ein Zögern noch Zweifel habe sie erkennen können, vielmehr schüre die Tat die Sorgen und Nöte im Umfeld der Unterkünfte und schade auch anderen Flüchtlingen. Und da Fluchtgefahr bestehe, widerspreche sie einer Bewährung.