Manche Außenanlagen ragen in den Schutzstreifen hinein. Foto: Stocker

Anwohner ignorieren Schutzstreifen in Sommenhardt. Verwaltung um Schadensbegrenzung bemüht.

Bad Teinach-Zavelstein - Im Bebauungsplan "Hausäcker" in Sommenhardt ist entlang der Entwässerungsgräben ein Schutzstreifen ausgewiesen, der eine Bebauung untersagt. Jetzt wurde festgestellt, dass dies auf den meisten bisher bebauten Grundstücken ignoriert wurde.

Deshalb forderte die Baurechtsbehörde, also das Landratsamt Calw, die Stadt Bad Teinach-Zavelstein zu einer Stellungnahme auf, wie mit den Abweichungen umgegangen werden solle. "Damit kann man sich keinen Pokal verdienen", konstatierte Bürgermeister Markus Wendel zum Einstieg in die Beratung im Gemeinderat, die etliche der betroffenen Eigentümer in dem Baugebiet verfolgten. Es gelte, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können. Sonst stehe eine Beseitigungsverfügung durch die Baurechtsbehörde im Raum.

Gleichzeitig betonte Wendel, dass niemandem eine Absicht zu unterstellen sei. Zumal der Fachmann, der den Bebauungsplan lesen könne – der Architekt – meist nicht mehr auf dem Gelände sei, wenn die Bauherren die Außenanlage fertigstellen. Und die ragte in den vorliegenden Fällen über die Freihaltezone hinaus und immer wieder auch in den Entwässerungsgraben hinein.

Findlinge, Trockenmauern oder Gartenzäune wurden zur Abgrenzung eben auch in jenen Bereichen errichtet, in denen solche so genannten Nebenanlagen untersagt sind. "Da sie nicht genehmigungspflichtig sind, war auch das Bauamt nicht involviert", erläuterte der Bürgermeister. Deshalb sei die Situation unbemerkt geblieben.

Dennoch wurde der Schutzstreifen auch für die maschinelle Pflege des Grabens ausgewiesen, durch die der Abfluss des Oberflächenwassers in dem Baugebiet gewährleistet ist. Um Schadensbegrenzung bemüht, schlug die Verwaltung einen Kompromiss vor, der sich in der Stellungnahme wiederfindet und klar formuliert, dass keine Gebäude in dem Schutzstreifen geduldet werden. Darüber hinaus will sie die bisherigen Auffüllungen dulden und verlangt offene Einfriedungen bis maximal 1,20 Metern Höhe.

"Die Funktion des Grabens darf nicht beeinträchtigt werden", unterstrich Karl-Eugen Schroth bei allem Verständnis für den Wunsch, die kleinen Grundstücke auzudehnen. Zudem regte er an, dass die Eigentümer sich an der Pflege des Grabens beteiligen, nachdem diese nun aufwendiger ist und auf die Stadt zurückfällt. Einer offiziellen Verpflichtung dazu erteilte Wendel eine Absage. Er erklärte zudem, dass auf überwuchernde Pflanzen keine Rücksicht genommen werde.

Kompromiss ausgehandelt

Volker Traub gab außerdem die Frage der Haftung zu bedenken, wenn eingesetzte Steine ausgespült würden. Sollte dadurch ein Abfluss nicht mehr möglich sein, könnten unter Umständen Nachbarn betroffen sein. Walter Pfrommer sieht diese Gefahr auch bei Pflanzen. "Wir werden mit den Eigentümern vor Ort die Einzelfälle besprechen, aber bisher gab es keine Abflusshindernisse", stellte Wendel fest.

Daniel Kasun sprach den Anwohnern für ihre Pflege des Grabens seine Anerkennung aus und plädierte für ein Tolerieren der bisherigen Anlagen. "Da bis jetzt keine wassertechnischen Probleme aufgetreten sind, kann man es dabei belassen, aber höher dürfen sie nicht werden", so der Stadtrat.

Das Gremium folgte deshalb dem Kompromissvorschlag. "Allerdings ist es eine Ordnungswidrigkeit, weil die Anlagen bereit bestehen und gegebenenfalls wird dafür ein Bußgeld verhängt", sagte der Bürgermeister abschließend.