Nach Absprache zwischen der Leitstelle und der Feuerwehr übten die Viertklässler das Absetzen eines Notrufs. Foto: Stocker Foto: Schwarzwälder-Bote

Viertklässler melden vermeintlichen Brand / Feuerwehr Zavelstein gibt Informationen

Von Steffi Stocker

Bad Teinach-Zavelstein. Aus dem Papierkorb im Klassenzimmer steigt Rauch auf, und schon sind erste Flammen zu entdecken. Schnurstracks wählen zwei Kinder die Notrufnummer 112, um die Feuerwehr zu rufen. Mit dem vermeintlichen Vorfall durften die Viertklässler üben.

"Ansonsten darf man mit der Notrufnummer aber keine Streiche spielen", mahnte Werner Kalmbach die Mädchen und Jungen. Der Gesamtkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bad Teinach-Zavelstein hatte den Notruf als Übung in der Leitstelle angekündigt.

Obwohl eigentlich nichts passiert war, mischte sich Aufregung unter die Kinder. Galt es doch zu zeigen, was im Vorfeld gelernt worden war. Fünf W-Fragen sind es, die dem Gesprächspartner am Telefon Hinweise geben, was passiert ist und wohin die Feuerwehr kommen soll. Außerdem kann dabei abgeklärt werden, ob ein Krankenwagen geschickt werden muss. Die Viertklässler hatten bei Lehrerin Sarah Kübler gut aufgepasst und setzten den Notruf richtig ab. Dafür hatten sie vor den Ferien das Gerätehaus unmittelbar neben ihrer Schule besucht. So erfuhren sie, dass die Notrufnummer nicht nur in Deutschland, sondern in beinahe ganz Europa gilt, und das ohne eine Vorwahl.

Die Feuerwehrmänner erklärten den Schülern, welche Geräte in den Fahrzeugen mitgenommen und wofür sie eingesetzt werden. "Was macht die Feuerwehr bei einem Brand, wenn der Tank leer ist?", wollte Silas wissen. "Dafür stehen uns Hydranten, der Bach oder Wasserbehälter zur Verfügung", erklärte Kalmbach. Er erzählte, dass der Umgang mit den Geräten in einer Grundausbildung, die 75 Stunden dauert, gelernt wird und regelmäßige Übungen Sicherheit geben. "Was passiert, wenn keiner freiwillig bei der Feuerwehr mitmacht?", fragte Lehrerin Kübler. "Dann hat die Gemeinde nach dem Gesetz die Möglichkeit einer Zwangsverpflichtung, da eine zehnminütige Hilfsfrist sichergestellt sein muss", so Kalmbach dazu.