Ausgezählt ist die Bürgermeisterwahl im oberen Wolftal schon lange, rechtlich aber noch nicht in trockenen Tüchern. Foto: Wiegert

Prüfung durch Kommunalaufsicht immer noch nicht abgeschlossen. Amtsleiter Dölker: "Kein ganz einfacher Fall."

Bad Rippoldsau-Schapbach - Knapp zwei Wochen nach der Bürgermeisterwahl in Bad Rippoldsau-Schapbach ist deren rechtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht immer noch nicht abgeschlossen.

Denn es handelt sich, wie Klaus Dölker, Leiter des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamts im Freudenstädter Landratsamt, gestern auf Anfrage unserer Zeitung sagte, um "keinen ganz einfachen Fall".

Zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe kläre die Behörde derzeit die anstehenden Rechtsfragen. Dabei geht es vor allem um die Hochglanzbroschüre "Rückblick – Ausblick", die der Amtsinhaber und Kandidat Bernhard Waidele wenige Tage vor der Wahl an die Haushalte im oberen Wolftal verteilen ließ und die den Anschein erwecken konnte, ein Auftragswerk der Gemeindeverwaltung zu sein. Mittlerweile, sagt Dölker, hätten sich aber auch noch weitere offene Rechtsfragen ergeben.

Ein Monat Zeit für die Bewertung

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses – sie stand am 19. März im Mitteilungsblatt von Bad Rippoldsau-Schapbach – hat die Kommunalaufsicht einen Monat lang Zeit für die rechtliche Bewertung. Dann muss sie der Gemeinde mitteilen, ob die Wahl rechtens war oder nicht.

Gut möglich, dass die Bewertung noch einige Tage oder Wochen auf sich warten lässt. Denn, so Dölker: "Wir wollen ganz sicher gehen." Zwar gibt es Urteile von Verwaltungsgerichten in ähnlichen Fällen, die das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt auch herangezogen hat, aber offenbar keines, auf das man sich erschöpfend berufen könnte – dazu sind die Fälle doch zu verschieden.

Gestern lief die einwöchige Frist ab, in der Bürger nach der öffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl einlegen können. Nach Auskunft Dölkers machte allerdings niemand von diesem Recht Gebrauch.