Kommunales: Gremium nicht beschlussfähig / Laut juristischem Gutachten nicht viele Möglichkeiten

Mehr als 50 Bürger waren zur Sitzung des Gemeinderats Bad Rippoldsau-Schapbach gekommen, aber nur vier Gemeinderäte erschienen. Dabei ging es um eine wichtiges Thema: die Windkraftanlagen auf dem Schmiedsberger Platz.

Bad Rippoldsau-Schapbach. Mit dieser Besetzung war der Gemeinderat nicht beschlussfähig, stellte Bürgermeister Bernhard Waidele fest. Drei Räte könnten aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen, weitere drei seien aus beruflichen Gründen verhindert. Vier Absagen seien teilweise erst kurz vor der Sitzung eingegangen, sagte Waidele.

Dennoch ging der Bürgermeister ausführlich auf den Tagesordnungspunkt Windkraftanlagen Schmiedsberger Platz ein. Dort – auf Gemarkung der Gemeinde Schenkenzell – wollte eine Firma drei Windkraftanlagen errichten, allerdings war für die nördliche eine Baulast der Gemeinde und Zuwegung nötig, Einnahmen von 1,2 Millionen Euro – verteilt auf 20 Jahre – stellte die Firma der Gemeinde in Aussicht. Der Gemeinderat hatte dies abgelehnt, eine Initiative wollte den Beschluss des Gremiums kippen. Die Firma hatte nach dem Scheitern des Bürgerbegehrens bekannt gegeben, nur noch zwei Windräder zu planen (wir berichteten).

Waidele verlas die Stellungsahme eines Rechtsanwalts, die nach der April-Sitzung des Gemeinderats erstellt worden war. Unter anderem ging es um die Einspruchsmöglichkeiten der Gemeinde. Diese wäre nur erfolgreich wenn Eigentum an Gemeindeflächen oder die Planungshoheit der Gemeinde betroffen wären. Da dies allerdings nicht ersichtlich sei, bestehen laut Stellungnahme kaum rechtliche Erfolgsaussichten. Privatpersonen hätten nur Einspruchmöglichkeiten in Bezug auf Lärmemission und Schattenwurf. Beides werde aber bei der bisherigen Planung eingehalten. Das Gutachten bezeichnet nur einen möglichen Einwand zum Schattenwurf erfolgversprechend, was sich allerdings durch eine Abschaltautomatik regeln ließe. Auch hier kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass ein Einspruch kaum erfolgreich wäre.

Widerspruch wird Landratsamt vorgelegt

Naturschutzrechtliche Einwendungen könnten nur von anerkannten Naturschutzverbänden erhoben werden. Sie wären das einzige mögliche Hindernis für das Vorhaben, so das Gutachten.

Auch um das Bürgerbegehren ging es in dem Gutachten. In dem Begehren ging es darum, in einem Bürgerentscheid über den Bau des dritten Windrads zu entschieden. Es war aber im März wegen eines Formfehlers – der genaue Wortlaut fehlte auf den Unterschriftenlisten – vom Gemeinderat abgelehnt worden. Beispielhaft dazu wurden einige Gerichtsurteile in der Stellungnahme genannt.

Der Widerspruch der Bürgerinitiative sollte bei der jüngsten Sitzung eigentlich auch behandelt werden. Da aber keine Beschlussfähigkeit gegeben war, wird der eingelegte Widerspruch nun dem Landratsamt zur Entscheidung vorgelegt.