Erste Vorplanungen für ein Parkhaus auf dem Mühlenareal in Bad Liebenzell liegen Verwaltung und Gemeinderat bereits vor. Foto: Fisel Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Parkierungsanlagen in städtischen Eigenbetrieb eingegliedert / Unklarheit über Beschluss

Wird nun das Parkhaus im Mühlenareal in Bad Liebenzell gebaut oder nicht? Darüber gibt es im Gemeinderat offensichtlich noch Klärungsbedarf.

Bad Liebenzell. Die Behauptung, dass nicht die Errichtung eines Parkhauses beschlossen worden sei, sondern lediglich die Planung eines solchen, führte Volker Kliewer, Fraktionsvorsitzender der Offenen Liste, bei der vergangenen Gemeinderatssitzung ins Feld.

Zuvor hatte Bürgermeister Dietmar Fischer den Beschlussantrag vorgestellt, dass der so genannte "Betrieb gewerblicher Art ›Parkierungsanlagen‹" in den Eigenbetrieb "Städtische Erholungsanlagen" eingegliedert werden soll. Kämmerer Lucas Hansen erklärte, dies hätte zur Folge, dass die Parkierungsanlagen aus dem Haushalt ausgegliedert und in einem Eigenbetrieb geführt werden. Somit würde auch der Jahresfehlbetrag dieser Einrichtungen nicht mehr zum Jahresergebnis des Kämmereihaushaltes beitragen.

Auch Dietmar Lehmann-Schaufelberger (Bündnis 90/Die Grünen) störte sich in diesem Zusammenhang an dem Wortlaut in der Sitzungsvorlage, dass diese Änderung der Betriebssatzung "parallel zu dem Gemeinderatsbeschluss im August 2016 zur Errichtung eines Parkhauses auf dem Mühlenareal und der damit zusammenhängenden Planung" erfolgen solle. "Ich halte es für enorm wichtig, zu formulieren, dass der Gemeinderat beschlossen hat, in die Planung einzusteigen." Sebastian Kopp (OL) pflichtete seinen Ratskollegen uneingeschränkt bei, da die Öffentlichkeit wissen müsse, dass zwar geplant und Erkundigungen eingeholt würden, aber letztlich immer noch entschieden werden könne, ob gebaut wird oder nicht.

CDU-Stadträtin Pia Kühn-Österle widersprach diesen Einwänden, indem sie den Beschlussantrag der Sitzungsvorlage vom 16. August 2016 zitierte: "Der Gemeinderat stimmt auf Grundlage der Planung der Variante 3+ der Errichtung eines Parkhauses zu."

Im Sitzungsprotokoll ist nachzulesen, dass der Gemeinderat diesem Beschlussantrag bei zwei Enthaltungen und vier Gegenstimmen mit elf Ja-Stimmen zugestimmt hat. Zugleich wurde die Verwaltung ermächtigt, das Büro Bugenings Eisenbeis Ingenieure Calw mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu beauftragen sowie das Baugesuch zu erstellen.

Betriebssatzung wird geändert

"Sie sind Herr des Verfahrens", versicherte der Bürgermeister seinen Ratsmitgliedern, "Sie werden über jeden weiteren Schritt informiert und in jede Entscheidung mit einbezogen." Doch der Beschluss des Gemeinderats sei notwendig, um das Verfahren erst einmal in Gang zu setzen. Allein mit einer "Vision" könne eine Behörde nicht arbeiten.

Mit großer Mehrheit wurde schließlich dem Beschlussantrag zugestimmt, so dass die Betriebssatzung des Eigenbetriebs von der Kämmerei entsprechend geändert und dem Gremium bereits in der nächsten Sitzung vorgelegt werden kann.

Bei dem Tagesordnungspunkt bezüglich des Bebauungsplans "Untere Mühle" kam der strittige Punkt, ob nun eine Planung oder bereits die Errichtung eines Parkhauses beschlossen worden sei, noch einmal aufs Tapet. Bereits in der Septembersitzung war eine Änderung des betreffenden Bebauungsplans beantragt, jedoch zum damaligen Zeitpunkt vertagt worden.

Rainer Becht, kommissarischer Bauamtsleiter, begründete die Notwendigkeit eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses: "Solche Beschlüsse sind wichtig, damit wir weiter planen, Fachbehörden kontaktieren und Zuschüsse beantragen können." Diese Faktoren wiederum seien Grundlage für eine Konzeption und nur mit fundierten Vorgaben könne später über ein Bauvorhaben entschieden werden. "Sie manifestieren hiermit lediglich einen Planungswillen", bestätigte er. Auch diesem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.