So ein Feuerwehreinsatz kann teuer werden. Hier üben die Helfer den Ernstfall. Foto: Eitel Foto: Schwarzwälder-Bote

Feuerwehr: Kostenersatz diskutiert

Der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung des Kostenersatzes für Feuerwehreinsätze hat der Bad Liebenzeller Gemeinderat nicht zugestimmt.

Bad Liebenzell. Zwar sind die Leistungen einer Gemeindefeuerwehr grundsätzlich unentgeltlich, jedoch kann die Gemeinde Ersatz verlangen, wenn zum Beispiel ein Schaden vom Verursacher vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Über die Höhe der Kostensätze entscheidet der Gemeinderat mit Satzungsbeschluss. Bislang tat er dies nach eigenem Ermessen auf Grundlage einer sachgerechten Kalkulation. Das eröffnete viel Spielraum und führte landauf landab zu recht unterschiedlichen Zahlen.

In der Novellierung des Landesfeuerwehrgesetzes gibt es deshalb einheitliche Kalkulationsvorgaben. Diese waren auch für die Beratungsfima verbindlich, an die die Verwaltung das aufwendige Berechnungsprojekt vergeben hatte. Herausgekommen sind dabei gravierende Unterschiede, insbesondere bei den Personalkosten.

Stadt gehen wichtige Einnahmen verloren

Wurden bislang in Anlehnung von Handwerkerrechnungen 58 Euro pro Einsatzstunde berechnet, kommt die Beratungsfirma auf Grundlage der Landesvorgaben nur auf 23 Euro. Keine Frage – der Stadt gehen damit wichtige Einnahmen verloren, zumal sie im Durchschnitt 450 000 Euro jährlich an Gesamtkosten für die Feuerwehr hinlegt. Auch die Kosten der Einsatzfahrzeuge, die in einer Rechtsverordnung sogar je Fahrzeugart festgelegt werden, liegen teilweise unter den bisherigen Werten.

Mit der "von oben" erlassenen Neuregelung konnten sich die Räte deshalb nicht anfreunden. Bei zahlreichen Enthaltungen lehnten sie die Neufassung der Satzung mehrheitlich ab. Dies, obwohl Bürgermeister Dietmar Fischer vehement auf die Folgen einer solchen Entscheidung hingewiesen hat. Auf Grundlage der alten Regelung kann die Stadt nämlich keine Rechnung mehr ausstellen, und die neue Satzung ist noch nicht in Kraft. Das öffnet den Versicherungen, bei denen die Rechnungen letztendlich landen, Tür und Tor für Ablehnungsbescheide. Die Stadt wird sich deshalb mit anderen Kommunen beraten. Falls sich dabei ebenfalls Widerstände gegen die neuen Kalkulationsvorgaben ergeben, bestünden Chancen für eine Anpassung. Einstweilen wird der Verwaltung aber nichts anderes übrig bleiben, als die Neufassung ihrer Satzung nach der Sommerpause erneut vorzulegen. Immerhin – der Gemeinderat hat deutliche Signale gesetzt.