Das Foto zeigt die Skizze des neuen Gebäudeteils, wie es am Reuchlinweg an der Ecke Blumenstiel anstelle des bisherigen Volksbankgebäudes in Bad Liebenzell entstehen soll. Foto: Eitel Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat stimmt erforderlichen Bebauungsplan-Änderungen zu / Abbruch des früheren Volksbankgebäudes

Von Wolfram Eitel Bad Liebenzell. Dem Bauantrag für ein neues Seniorenzentrum im Bereich des ehemaligen Volksbankgebäudes steht nichts mehr im Wege.

Bei einer Gegenstimme hat der Bad Liebenzeller Gemeinderat den für die Baumaßnahmen erforderlichen Änderungen des Bebauungsplans "Bahnhofstraße – Unterer Reuchlinweg" zugestimmt. Zuvor hatte Stadtbaumeister Alvaro Campillo die Ergebnisse, Einwände und Anregungen der Beteiligung von Behörden und privaten Anliegern erörtert. Das Landratsamt hatte schwerpunktmäßig Fragen des Wasserrechtes, der Lärmentwicklung sowie der Parkierung behandelt. Die erforderliche Verdohlung eines im Plangebiet vorhandenen Bachlaufes wird vorschriftsmäßig durch die Neuanlage eines Fließgewässers beim Stadtsee kompensiert.

Nächtliche Lärmemissionen werden durch Bereitstellung von Parkplätzen für Nachtbedienstete am Reuchlinweg reduziert. Die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten übertreffen damit insgesamt das Maß der rechtlichen Vorgaben. Von einer Tiefgarage habe man wegen der erweiterten Abgrabung und der erforderlichen Schutzmaßnahmen für das Heilquellengebiet abgesehen. Gegen den Abbruch des ehemaligen Volksbankgebäudes bestehe darüber hinaus keine denkmalschutzrechtlichen Bedenken mehr, da der Nachweis für die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung und Integration des Gebäudes vorgelegt werden kann.

Die Einwände und Anregungen der Anlieger bezogen sich im Wesentlichen auf die Größe und Höhe des Gebäudes und die Geschosszahl des gläsernen Verbindungsteiles zwischen den beiden Komplexen. Dieses soll jedoch neben der erforderlichen stufenfreien Verbindungen beider Hauptgebäude auch zu einem gegliederten Gesamteindruck beitragen. Im übrigen machte die Verwaltung auch deutlich, wie stark sich die Anforderungen seit der Aufstellung des aus dem Jahr 1978 stammenden Bebauungsplans geändert haben. Heute seien die Kommunen angehalten, Flächen zu sparen und die inneren Flächenpotentiale optimal zu nutzen. Dies führt zwangsläufig zu einer massiveren und verdichteten Bauweise. Die Freiflächen werden jedoch parkähnlich angelegt, wobei auch ein Sinnesgarten entstehen soll.