Bad Herrenalber Gemeinderat beschäftigt sich heute Abend mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Beitragswesen

Von Markus Kugel

Bad Herrenalb. Auch wenn in der Angelegenheit mittlerweile seit Jahren die Wogen – mal mehr, mal weniger – hochgehen: Bürgermeister Norbert Mai stellt fest, dass er von Anfang an volles Verständnis für die Grundstückseigentümer gehabt habe, die sich aufregten, einen Nachweis bringen zu müssen. Allerdings sei die Aufarbeitung des Anschlussbeitragswesens eine gesetzliche Pflicht, der seine Vorgänger über Jahrzehnte nicht nachgekommen seien.

Er bedauere es sehr, so der Schultes, dass dieses Versäumnis jetzt den derzeitigen Beschäftigten im Rathaus angelastet werde. "Die Personen, die dafür hätten zu Recht verantwortlich gemacht werden können, sind aber seit vielen Jahren nicht mehr bei der Stadtverwaltung beschäftigt", bemerkt Mai.

Bei der Aufarbeitung des Beitragswesens gehe es nicht darum, zusätzliche Einnahmen zu bekommen, sondern dem Grundstücks- und Hauseigentümer beziehungsweise einem Interessenten für ein Areal oder eine Immobilie verlässlich sagen zu können, ob Anschlussbeiträge bezahlt worden sind. Dies sei in der Vergangenheit nicht lückenlos möglich gewesen.

Dass die Stadt in den Medien deshalb immer schlecht wegkomme, bedauert der Rathauschef sehr. Schließlich gebe es auch Positives zu berichten: Mit der Gartenschau 2017 stehe ein Meilenstein in der Stadtgeschichte an.

In der heutigen Gemeinderatssitzung (ab 18 Uhr) geht es nun um das weitere Vorgehen in Sachen Beitragswesen. Wie der Schultes gestern auf Anfrage unserer Zeitung sagte, werde die Verwaltung dem Gremium vorschlagen, keine Berufung gegen das Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (wir berichteten) einzulegen.

Die Stadt soll jetzt die Widersprüche abschließend bearbeiten, bei denen die Vorteilsnahme im Bereich Abwasser kürzer als 30 Jahre ist – und gegebenenfalls die weitere Abwicklung an die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Calw) übergeben.

Zudem sollen die Bescheide mit anhängigen Widerspruchsverfahren im Bereich Abwasser wegen des Urteils aufgehoben werden, die eine Vorteilsnahme vor mehr als 30 Jahren beinhalten.

Vorgeschlagen wird des Weiteren, dass die Stadt eine Aufhebung der Bescheide ohne anhängiges Widerspruchsverfahren "aus Gründen der Unbilligkeit" im Bereich Abwasser anstrebt, die eine Vorteilsnahme vor mehr als 30 Jahren umfassen.

Weiter steht laut Mai in dem Beschlussvorschlag, dass die Stadt zeitnah die noch offenen Wasserversorgungsbeiträge im Hinblick auf die Verjährung erheben soll.

Wie der Bürgermeister weiter mitteilte, wurden im Jahr 2013 circa 900 Bescheide (Kanal- und Klärbeitrag) verschickt. Diese betreffen zum Teil dasselbe Grundstück, da mehrere Personen als Gesamtschuldner infrage kommen. Von 421 Betroffenen seien hier Widersprüche eingelegt worden. Diese habe man zwischenzeitlich erfasst und den Vortrag der Widerspruchsführer geprüft.

In diesem Zusammenhang wurde laut dem Rathauschef seitens der Stadt von Anfang an eine Lösung favorisiert, die im Rahmen der gerichtlichen Klärung sowohl den Betroffenen als auch der Verwaltung diene und insbesondere die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für beide Seiten minimierten.

Das angestrebte Urteil im Rahmen der noch nicht erlassenen Wasserversorgungsbeiträge sei diesem Verfahren entgegengekommen. Hier sei es möglich gewesen, insbesondere zu klären, wie weit zurück die Aufarbeitung erfolgen müsse beziehungsweise darf. Dabei komme es auf den Zeitpunkt der Vorteilsnahme in der Vergangenheit an.