Baumaßnahmen: Entschädigung für Gewerbebetreibende

Von Markus Kugel

Bad Herrenalb. In einer Gartenschauausschuss-Sitzung im August wurde über das Thema erstmals gesprochen. Die Bad Herrenalber Stadtverwaltung wurde hierbei beauftragt, auf Grundlage eines Erstentwurfs die Vorbereitungen zu treffen. Und zwar für eine Verfahrensweise zur Entschädigung für Gewerbebetriebe während der Baumaßnahmen im Rahmen der Gartenschau 2017 (wir berichteten).

In der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend wurde jetzt zugestimmt.

Sind doch Gewerbetreibende an der Kurpromenade von den Straßenbau- und Kanalarbeiten besonders betroffen. Das Straßengesetz Baden-Württemberg hat für solche Fälle spezielle Regelungen für etwaige Entschädigungsansprüche getroffen.

Bei der endgültigen Entscheidung über den Antrag wird laut Verwaltung auch geprüft, ob und welche Vorteile der Betrieb in dem Zeitraum nach Beendigung der Straßenarbeiten bis zum Schluss der Gartenschau 2017 erzielt hat.

Da die Prüfung der Anträge etliche Zeit in Anspruch nehmen kann, besteht die Möglichkeit, vorab Teilzahlungen zu beantragen, "sofern zu befürchten steht, dass die wirtschaftliche Existenz des Betriebes bei einem Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung über den geltend gemachten Entschädigungsanspruch gefährdet ist".

Stadtkämmerin Sabine Zenker erklärte, man wolle den Antrag möglichst einfach halten. Er dürfe nicht kompliziert sein.

Auf der Homepage der Stadt können sich Interessierte in den nächsten Tagen informieren.